Rechtsprechung
FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
EStG § 62, § 70; FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 1
Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Rückforderung des Kindergeldes nach EStG - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Rückforderung des Kindergeldes ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erfordernis dienstleistender europäischer Rechtsanwälte zur Einreichung von Anträgen und Erklärungen mittels BeA
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22
Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (…st. Rspr., z. B. BFH-Beschlüsse vom 27.01.2016 V B 87/15, BFH/NV 2016, 716; vom 03.09.2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279; jeweils m.w.N.). - BFH, 27.01.2016 - V B 87/15
Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen
Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22
Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (st. Rspr., z. B. BFH-Beschlüsse vom 27.01.2016 V B 87/15, BFH/NV 2016, 716;… vom 03.09.2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279; jeweils m.w.N.). - BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22
Damit ist im Streitfall der Antrag unzulässig (BFH, Beschluss vom 23. August 2022, VIII S 3/22 -, BFHE 276, 566, BStBl II 2023). - BFH, 15.03.1999 - I B 95/98
Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden
Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22
Die vorgenommene Aufrechnung kann aber durch die Aufhebung der Vollziehung des Rückforderungsanspruches unzulässig werden und das einbehaltene Kindergeld wäre dann zurückzuerstatten, (BFH, Beschluss vom 15. März 1999, I B 95/98, R 33, m.w.N.). - BFH, 14.03.2001 - VI B 279/99
Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2023 - 6 V 1330/22
Die Entscheidung über den Einspruch ist zwar keine Entscheidung über eine Aussetzung, wird aber nicht zugleich mit dem Einspruch über den Antrag auf Aussetzung entschieden, ist dies einer Ablehnung gleichzustellen (BFH, Beschluss vom 14. März 2001, VI B 279/99).
- FG Münster, 05.09.2023 - 9 K 1450/23
Formerfordernis der Erhebung einer Klage