Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 48 Abs. 2 AO; § 226 AO; § 387 ff. BGB
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer aufgrund einer tatsächlichen Verständigung entstandenen Forderung Erlass eines vollziehenden (Haftungs-)Bescheides - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 48 Abs. 2; AO § 192; AO§ 218; BGB § 387
Aufrechnung auch ohne Erlass eines Haftungsbescheids - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufrechnung auch ohne Erlass eines Haftungsbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer aufgrund einer tatsächlichen Verständigung entstandenen Forderung Erlass eines vollziehenden (Haftungs-)Bescheides
Papierfundstellen
- DB 2013, 8
- EFG 2013, 570
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Mit dem auf das Anerkenntnis oder die Vollstreckungshandlung folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB) beginnt die Verjährung neu zu laufen (BGH NJW 1998, 2972, 2973 zum Anerkenntnis; Palandt/Ellenberger Rn 8, 11). - BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97
Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Im Übrigen, d.h. vom Zeitpunkt der wirksamen Begründung des Schuldbeitritts an, soll allerdings der Grundsatz der Einzelwirkung des § 425 BGB Anwendung finden (BGHZ 138, 321, 326 = NJW 1998, 1939). - BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Ein kumulativer Schuldbeitritt begründet im Unterschied zur Bürgschaft keine akzessorische, sondern eine gesamtschuldnerische Verpflichtung: Der Beitretende soll nicht für eine fremde Schuld in ihrem jeweiligen Bestand eintreten, sondern gleichrangig neben dem Kreditnehmer Schuldner der Forderung aus dem Kreditvertrag werden (BGH ZIP 2004, 1303, 1305 f.; 2007, 1602, 1603).
- BGH, 16.10.2007 - XI ZR 132/06
Anwendung des VerbrKrG auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis gewährleisten die §§ 48 Abs. 2, 192 AO die Zulässigkeit eines privatrechtlichen Schuldbeitrittes, so dass dahinstehen kann, ob ein Schuldbeitritt im Übrigen die Rechtsnatur der Forderung des Gläubigers teilt, zu der er erklärt wird (BGH vom 16.10.2007 XI ZR 132/06, NJW 2008, 170;… vgl. auch Jochum, in: Festschr. f. Kriele, 1997, S. 1193 [1209]; a.A. BSGE 25, BSGE 25 Seite 268 [BSGE 25 Seite 271]). - BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Haftung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH aus einem zu Gunsten des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Ein kumulativer Schuldbeitritt begründet im Unterschied zur Bürgschaft keine akzessorische, sondern eine gesamtschuldnerische Verpflichtung: Der Beitretende soll nicht für eine fremde Schuld in ihrem jeweiligen Bestand eintreten, sondern gleichrangig neben dem Kreditnehmer Schuldner der Forderung aus dem Kreditvertrag werden (BGH ZIP 2004, 1303, 1305 f.; 2007, 1602, 1603). - BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Anders als in dem BGH-Urteil vom 29. April 1993 (III ZR 115/91, NJW 1993, Seite 1848) zugrunde liegenden Sachverhalt stand im Streitfall die Zwangsvollstreckung in Ausführung einer gerichtlichen Entscheidung nicht unmittelbar vor Leistung durch den Kläger bevor. - BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger eindeutig sein Bewusstsein vom Bestehen der Forderung ergibt (vgl. u. a. BGH v. 24.01.1972 VII ZR 171/70, BGHZ 58, 103, 104 f.). - BGH, 15.01.1987 - III ZR 222/85
Umfang der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf; Anwendung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Der Schuldbeitritt ist entsprechend § 417 Abs. 1 BGB in seiner Entstehung vom Bestand der zu sichernden Forderung abhängig; auch soll der Beitretende sonstige Einwendungen sowie sämtliche Einreden geltend machen können, soweit diese zur Zeit des Beitritts begründet waren (BGH NJW 1987, 1698, 1699). - BFH, 17.11.1987 - VII R 90/84
Bei der Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis darf das …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
71 Ob in den Fällen der Aufrechnung nach § 226 AO bei mangelnder Bestimmung der Aufrechnungsforderungen durch den Aufrechnenden oder bei Widerspruch des anderen Teils gegen eine Bestimmung eine entsprechende Anwendung des § 225 Abs. 2 AO näher läge als die entsprechende Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB, kann dahinstehen (offen gelassen durch BFH v. 17.11.1987 VII R 90/84, BStBl. II 1988, 117). - BSG, 11.11.1966 - 10 RV 87/65
Unberechtigte Versorgunsbezüge - Rückerstattungsansprüche - Haftende Dritte - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis gewährleisten die §§ 48 Abs. 2, 192 AO die Zulässigkeit eines privatrechtlichen Schuldbeitrittes, so dass dahinstehen kann, ob ein Schuldbeitritt im Übrigen die Rechtsnatur der Forderung des Gläubigers teilt, zu der er erklärt wird (BGH vom 16.10.2007 XI ZR 132/06, NJW 2008, 170;… vgl. auch Jochum, in: Festschr. f. Kriele, 1997, S. 1193 [1209]; a.A. BSGE 25, BSGE 25 Seite 268 [BSGE 25 Seite 271]).