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   FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08   

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https://dejure.org/2010,34196
FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08 (https://dejure.org/2010,34196)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2010 - 3 K 238/08 (https://dejure.org/2010,34196)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 3 K 238/08 (https://dejure.org/2010,34196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zeitpunkt des Zuflusses von infolge des Störfalls erfolgten Nachzahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 4 EStG; § 38a Abs. 1 S. 3 EStG
    Wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlte Beträge sind als sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG zu qualifizieren; Qualifizierung von wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlten Beträgen als sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs. ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss von Einnahmen - Vorzeitige Beendigung Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlte Beträge sind als sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG zu qualifizieren; Qualifizierung von wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlten Beträgen als sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 365/97

    Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08
    Unter laufendem Arbeitslohn wird jedoch allgemein der dem Arbeitnehmer regelmäßig, also periodisch, in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen zufließende Arbeitslohn verstanden (FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97, EFG 2000, 326; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz.

    Kommentar, § 38a EStG Anm.4; Barein in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 38a EStG Rz. 6; Eisgruber in Kirchhof, EStG, 9. Auflage 2010, § 38a EStG Rz. 4; zustimmend auch FG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97 EFG 2000, 326) greift die Fiktion des § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG ein, wenn die Lohnnachzahlungen für den im Altjahr abgeschlossenen Lohnzahlungszeitraum in den zeitlichen Grenzen des § 39b Abs. 5 Satz 2 EStG, also innerhalb von drei Wochen, geleistet werden.

    Die zeitliche Begrenzung auf drei Wochen ist - angesichts des genannten Zweckes der Vorschrift und der im systematischen Zusammenhang stehenden Begrenzung in § 39b Abs. 5 EStG - nicht zu beanstanden (so auch FG Sachsen Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97 EFG 2000, 326; zur Vereinbarkeit dieser Begrenzung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vgl. Lang , StuW 1975, 113 [124]).

  • FG Münster, 14.11.1990 - VII 3638/88
    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08
    Unter laufendem Arbeitslohn wird jedoch allgemein der dem Arbeitnehmer regelmäßig, also periodisch, in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen zufließende Arbeitslohn verstanden (FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97, EFG 2000, 326; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz.

    Das von den Klägern zitierte Finanzgericht Münster hält im Einzelfall eine Prüfung für erforderlich, ob nicht trotz verzögerter Auszahlung eines Gehalts laufender Arbeitslohns angenommen werden kann (FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; zustimmend Thürmer in Blümich, EStG - KStG - GewStG. Kommentar, § 38a EStG Rz. 30).

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08
    Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass von § 38a Abs. 1 Sätze 2 u. 3 EStG jedenfalls nur solche Lohnbestandteile erfasst werden, die zu Lohnzahlungszeiträumen "um den Jahreswechsel" gehören (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 1994 6 K 22/94, EFG 1995, 169).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.1994 - 6 K 22/94

    Lohnsteuer; Lohnnachzahlung in späteren Jahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08
    Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass von § 38a Abs. 1 Sätze 2 u. 3 EStG jedenfalls nur solche Lohnbestandteile erfasst werden, die zu Lohnzahlungszeiträumen "um den Jahreswechsel" gehören (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 1994 6 K 22/94, EFG 1995, 169).
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

    Fließt er später zu, wird er hingegen zu einem sonstigen Bezug (vgl so bereits Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 36 zu der mit der LStR R 39b.2 Abs. 2 S 2 Nr. 8 wortgleichen Vorgängerbestimmung in der LStR R 115 Abs. 2 S 2 Nr. 8; vgl auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 8.12.2010 - 3 K 238/08 - Juris RdNr 17; FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.4.1999 - II 365/97 - Juris RdNr 14; Stache in Bordewin/Brandt, EStG, § 38a RdNr 33 f, Stand der Einzelkommentierung: August 2017 und § 39b RdNr 77 f, Stand der Einzelkommentierung: April 2018) .

    Die auf dieser Grundlage beruhende Grenzziehung bei kalenderjahresübergreifenden Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen in den LStR ist von Gesetzes wegen nicht zu beanstanden (vgl auch Niedersächsisches FG Urteil vom 8.12.2010 - 3 K 238/08 - Juris RdNr 16 - 19; FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.4.1999 - II 365/97 - Juris RdNr 14 - 15) .

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Fließt er später zu, wird er hingegen zu einem sonstigen Bezug (vgl so bereits Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 36 zu der mit der LStR R 39b.2 Abs. 2 S 2 Nr. 8 wortgleichen Vorgängerbestimmung in der LStR R 115 Abs. 2 S 2 Nr. 8; vgl auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 8.12.2010 - 3 K 238/08 - Juris RdNr 17; FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.4.1999 - II 365/97 - Juris RdNr 14; Stache in Bordewin/Brandt, EStG, § 38a RdNr 33 f, Stand der Einzelkommentierung: August 2017, und § 39b RdNr 77 f, Stand der Einzelkommentierung: April 2018) .

    Die auf dieser Grundlage beruhende Grenzziehung bei kalenderjahresübergreifenden Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen in den LStR ist von Gesetzes wegen nicht zu beanstanden (vgl auch Niedersächsisches FG Urteil vom 8.12.2010 - 3 K 238/08 - Juris RdNr 16 - 19; FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.4.1999 - II 365/97 - Juris RdNr 14, 15) .

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15

    Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer

    Diese Auslegung entspricht der Gesetzesbegründung, nach der die Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben ist (BT-Drs. 16/10289, 10; BT-Drs. 16/11108, 11), sowie der Rechtsprechung zur Altersteilzeit, nach der der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Entgelte erarbeitet, die für die spätere Freistellungsphase angespart und bei Auszahlung in der Freistellungsphase versteuert werden, sofern kein Störfall, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eintritt (BFH 15.12.2011 VI R 26/11, BeckRS 2011, 95826).
  • BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten

    die Aufhebung des Urteils des Niedersächsischen FG vom 8. Dezember 2010  3 K 238/08 und die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2006 vom 3. Januar 2008 dahingehend, dass der auf das Kalenderjahr 2006 entfallende Arbeitslohn aus dem ausgezahlten Zeitwertguthaben der Altersteilzeit in Höhe von 42.866,37 EUR nicht als Arbeitslohn für das Kalenderjahr 2007 zu erfassen ist, sondern als Arbeitslohn für das Kalenderjahr 2006.
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