Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 10.01.2011 - 6 K 208/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft: Halten von Anteilen für Rechnung eines Dritten i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG - Verfahren nach § 138 FGO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 StBerG; § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG; § 57 Abs. 3 StBerG
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 50a Abs. 1 Nr. 2
Zur Frage des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG; Widerruf; Anerkennung; Steuerberatungsgesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Frage des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten i.S.d. § 50a Abs. 1 Nr. 2 StBerG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01
Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2011 - 6 K 208/10
Nach allgemeiner Auffassung kann die Satzung einer GmbH anordnen, dass ein Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss aus einer GmbH ausgeschlossen werden kann und mit sofortiger Wirkung seine Gesellschafterstellung verliert (BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 326/01, GmbHR 2003, 1026 m.w.N.).Die Folgen des Ausschlusses haben rein korporativen Charakter, sodass die Auslegung objektiv allein nach dem in der Satzung zum Ausdruck gekommenen Gesellschafterwillen vorzunehmen ist (BGH-Urteil vom 30. Juni 2003 II ZR 326/01 a.a.O.).