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   FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05   

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FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05 (https://dejure.org/2005,11528)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 13 K 427/05 (https://dejure.org/2005,11528)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 13 K 427/05 (https://dejure.org/2005,11528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei willkürlicher Schätzung - kein Anspruch auf Vorbehaltsschätzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 AO; § 88 AO; § 121 AO; § 126 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 152 Abs. 1 S. 1 AO; § 152 Abs. 2 AO; § 152 AO; § 162 AO; § 364 AO
    Anforderungen an die Erkennbarkeit von Ermessenserwägungen in einem Festsetzungsbescheid; Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids; Rechtsfolgen des Abweichens einer Schätzung von den tatsächlichen Verhältnissen; Festsetzung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 § 152 § 162
    Verspätungszuschlag; Ermessen; Nichtigkeit; Steuerbescheid; Schätzung; Vorbehaltsschätzung - Ermessen beim Verspätungszuschlag, Nichtigkeit des Steuerbescheids bei freier Schätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessen beim Verspätungszuschlag, Nichtigkeit des Steuerbescheids bei freier Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erkennbarkeit von Ermessenserwägungen in einem Festsetzungsbescheid; Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids; Rechtsfolgen des Abweichens einer Schätzung von den tatsächlichen Verhältnissen; Festsetzung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 864
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschriften beurteilt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.).

    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf der Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Schätzung nicht mehr mit der Rechtsordnung und den diese Ordnung tragenden Prinzipien in Einklang steht, da das FA grundsätzlich gehalten ist, diejenigen Erkenntnismittel, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, auszuschöpfen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381); "Strafschätzungen" gilt es zu vermeiden.

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt das Recht, sich über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG vom 30.10.1990 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24).
  • FG Köln, 10.11.1995 - 3 K 3229/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Eine Verpflichtung zur Aufnahme des Nachprüfungsvorbehaltes in allen Schätzungsfällen ist jedoch weder aus dem Gesetz abzuleiten (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2001, EFG 2001, 798; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10. November 1995 3 K 3229/94, EFG 1996, 899, 900; FG München vom 18. April 1995 7 K 2/93, EFG 1995, 866), noch den für Niedersachsen geltenden Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.
  • FG Hessen, 15.03.2001 - 13 K 1061/00

    Schätzung; Nichtigkeit; Ermittlungspflicht; Anhörung; Willkür; Vorbehalt der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Eine Verpflichtung zur Aufnahme des Nachprüfungsvorbehaltes in allen Schätzungsfällen ist jedoch weder aus dem Gesetz abzuleiten (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2001, EFG 2001, 798; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10. November 1995 3 K 3229/94, EFG 1996, 899, 900; FG München vom 18. April 1995 7 K 2/93, EFG 1995, 866), noch den für Niedersachsen geltenden Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128).
  • FG München, 18.04.1995 - 7 K 2/93
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 427/05
    Eine Verpflichtung zur Aufnahme des Nachprüfungsvorbehaltes in allen Schätzungsfällen ist jedoch weder aus dem Gesetz abzuleiten (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2001, EFG 2001, 798; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10. November 1995 3 K 3229/94, EFG 1996, 899, 900; FG München vom 18. April 1995 7 K 2/93, EFG 1995, 866), noch den für Niedersachsen geltenden Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.
  • FG Niedersachsen, 25.08.2009 - 13 K 100/09

    Verpflichtung zur nachträglichen Anordnung eines Nachprüfungsvorbehalts für einen

    Aus der fehlenden Begründungspflicht, die als lex specialis eine Einschränkung des § 121 Abs. 1 AO enthält und nicht nur für die Aufnahme der Nebenbestimmung, sondern erst recht für deren Nichtbeifügung gilt, ergibt sich zugleich, dass die Finanzverwaltung bei der Entscheidung über die Aufnahme frei ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2005 13 K 427/05, EFG 2006, 864).

    Die Interessen des Steuerpflichtigen werden zum einen durch die Änderungsvorschriften und zum anderen durch die Anfechtungsmöglichkeit des Schätzungsbescheides hinreichend geschützt (Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2005, 13 K 427/05, EFG 2006, 864; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.05.2008, 6 K 526/07, juris; Heuermann in: HHSp, § 164 Rz. 8 a m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 6 K 526/07

    Die Nichtbeifügung eines Vorbehalts der Nachprüfung bei einer

    Aus der fehlenden Begründungspflicht, die als lex specialis eine Einschränkung des § 121 Abs. 1 AO enthält und nicht nur für die Aufnahme der Nebenbestimmung, sondern erst recht für deren Nichtbeifügung gilt, ergibt sich zugleich, dass die Finanzverwaltung bei der Entscheidung über die Aufnahme frei ist (Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2005 13 K 427/05, EFG 2006, 864).

    Die Interessen des Steuerpflichtigen werden zum einen durch die Änderungsvorschriften und zum anderen durch die Anfechtungsmöglichkeit des Schätzungsbescheides hinreichend geschützt (Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2005 13 K 427/05, EFG 2006, 864; Heuermann, in: HHSp, § 164 Rz. 8 a m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05

    Begründungserfordernis für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags;

    Diese Frage lässt sich indes regelmäßig durch unmittelbare Anfechtung des Schätzungsbescheides und damit durch eine Gestaltungsklage klären, wie auch das Parallelverfahren des Klägers zur Umsatzsteuer 2003 (13 K 427/05) zeigt.
  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 13 K 218/04

    Zugang eines Steuerbescheids in den Machtbereich des Adressaten -

    Durch die Vorschrift soll aber nicht die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen verlängert werden (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 20.03.2007 Az. II 136/2006, [...]; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.12.2005 Az. 13 K 427/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 864; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 04.07.2002 Az. 1 K 195/01, [...]).
  • FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 2817/20

    Festsetzung der Schenkungsteuer i.R.e. Antrags auf die sog. Optionsverschonung

    Ein Anspruch des Steuerpflichtige auf eine Vorbehaltsfestsetzung besteht nicht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 13 K 427/05, EFG 2006, 864; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2007, 2 K 2211/06, EFG 2008, 350; FG Köln, Urteil vom 10.06.2009, 7 K 3999/08, EFG 2009, 1712, 1714).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 10 K 909/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzugang einer Empfangsvollmacht

    Die Interessen des Steuerpflichtigen werden zum einen durch die Änderungsvorschriften und zum anderen durch die Anfechtungsmöglichkeit des Schätzungsbescheides hinreichend geschützt (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.12.2005 - 13 K 427/05, EFG 2006, 864 und vom 25.08.2009 - 13 K 100/09, juris).
  • FG Niedersachsen, 07.08.2020 - 9 K 278/19

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides mit

    Die Interessen des Steuerpflichtigen werden zum einen durch die Änderungsvorschriften und zum anderen durch die Anfechtungsmöglichkeit des Schätzungsbescheides hinreichend geschützt (Niedersächsisches FG, Urteile vom 13. Dezember 2005 13 K 427/05, EFG 2006, 864 und vom 25. August 2009 13 K 100/09, juris; dem folgend auch FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2020 10 K 909/19 E, U, AO, juris).
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