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   FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04   

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https://dejure.org/2006,12905
FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04 (https://dejure.org/2006,12905)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2006 - 6 K 457/04 (https://dejure.org/2006,12905)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 6 K 457/04 (https://dejure.org/2006,12905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 1 GewStG; § 29 Abs. 1 GewStG; § 33 GewStG
    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags bei atypischer Belastung einer Gemeinde durch den Betrieb einer Windparkanlage; Voraussetzungen der Mehrgemeindlichkeit einer Betriebsstätte; Abweichungen vom Zerlegungsmaßstab bei Aufwendungen mit atypischer Belastung ...

  • Judicialis

    GewStG § 28; ; GewStG § 29; ; GewStG § 30; ; GewStG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 28 § 29 § 30 § 33
    Zerlegung Gewerbesteuermessbetrag - Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1992 - 1995 bei atypischer Belastung einer Gemeinde durch den Betrieb einer Windparkanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1992 - 1995 bei atypischer Belastung einer Gemeinde durch den Betrieb einer Windparkanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags bei atypischer Belastung einer Gemeinde durch den Betrieb einer Windparkanlage; Voraussetzungen der Mehrgemeindlichkeit einer Betriebsstätte; Abweichungen vom Zerlegungsmaßstab bei Aufwendungen mit atypischer Belastung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Vielmehr muss die Unbilligkeit erhebliches Gewicht haben und eindeutig und augenfällig sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191 m.w.N.).

    Die Zerlegung soll nicht einen Finanzausgleich ersetzen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191).

  • BFH, 26.08.1987 - I R 376/83

    Zu den Voraussetzungen für die Zerlegung in besonderen Fällen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Vielmehr bedarf es eines erheblichen Missverhältnisses zwischen der fehlenden Zerlegung und den sich aufgrund der Betriebsstätten in den einzelnen Gemeinden ergebenden wesentlichen Lasten (BFH-Urteil vom 26. August 1987 I R 376/83, BStBl II 1988, 201).

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 26. August 1987 I R 376/86 (BStBl II 1988, 201) ausgeführt, dass im Falle der Entstehung von Lasten anderer Art, die im Rahmen der Zerlegung nach § 29 GewStG nicht berücksichtigt werden, bei der Prüfung, ob diese zu einer Unbilligkeit i.S.d. § 33 Abs. 1 GewStG führen, festzustellen ist, ob die in Betracht kommenden Lasten einerseits ins Gewicht fallen und andererseits atypisch sind.

  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Der Begriff "unbillig" wird in § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG als unbestimmter Rechtsbegriff verwendet und ist deshalb vom Gericht in vollem Umfang zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).

    Ein solcher besonderer Fall i.S.d. § 33 GewStG liegt nur dann vor, wenn aufgrund der - atypischen - Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstabs des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die nachteiligen Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28-31 GewStG also von wesentlicher Bedeutung sind (BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).

  • BFH, 09.10.1975 - IV R 114/73

    Betriebsstätte - Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern - Betrieblich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in BStBl II 1976, S. 123 stünde dieser Einschätzung nicht entgegen.

    Es geht also nicht um die Deckung des Finanzbedarfs der Gemeinde an sich, sondern um eine Gegenleistung für die durch die Betriebsstätte entstandenen Lasten (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 IV R 114/73, BStBl II 1976, 123, 126).

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, weil die Beigeladenen keinen eigenen Sachantrag gestellt haben, damit kein eigenes Kostenrisiko i.S.d. § 135 Abs. 3 FGO getragen und das Verfahren nicht durch über das Vorbringen des Beklagten hinausgehende Ausführungen wesentlich gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl II 2000, 18).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 227/75

    Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 12.10.1977 I R 227/75 (BStBl II 1978, 160) bei einem Elektrizitätsunternehmen einen technischen Zusammenhang zwischen der Hauptverwaltung und den einzelnen Betriebsstätten angenommen, weil von der Hauptverwaltung aus ein wesentlicher Teil des Personals im Außendienst eingesetzt worden ist.
  • BFH, 26.02.1992 - I R 58/91

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrages ist bei mehreren Betriebsstätten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Zwischen den in verschiedenen Gemeinden liegenden Betriebsanlagen, Geschäftseinrichtungen oder Teilen von ihnen muss ein räumlicher und betrieblicher, d.h. organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 58/91, BFH/NV 1992, 766 m.w.N.) Bei räumlich nicht verbundenen Anlagen ist dies nicht der Fall, wenn dieser enge Zusammenhang nicht notwendige Voraussetzung für die Durchführung der Aufgabe des Unternehmens ist (BFH-Urteil vom 2. November 1960 I B 31/59 U, BStBl II 1961, 8).
  • BFH, 05.10.1965 - I B 387/62

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrag aufgrund der Aufstellung von Speilautomaten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Ein solcher atypischer Fall liegt nicht bereits deshalb vor, weil eine Zerlegung mangels angefallener Arbeitslöhne nicht erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1965 I B 387/62 U, BStBl III 1965, 668).
  • BFH, 02.11.1960 - I B 31/59

    Zerlegung der Gewerbesteuermesssbeträge für ein Elektrizitätswerk und eine durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 6 K 457/04
    Zwischen den in verschiedenen Gemeinden liegenden Betriebsanlagen, Geschäftseinrichtungen oder Teilen von ihnen muss ein räumlicher und betrieblicher, d.h. organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 58/91, BFH/NV 1992, 766 m.w.N.) Bei räumlich nicht verbundenen Anlagen ist dies nicht der Fall, wenn dieser enge Zusammenhang nicht notwendige Voraussetzung für die Durchführung der Aufgabe des Unternehmens ist (BFH-Urteil vom 2. November 1960 I B 31/59 U, BStBl II 1961, 8).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 23/06

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein

    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat die Gewerbesteuermessbeträge durch sein in Steuern in der Elektrizitätswirtschaft 2006, 147 abgedrucktes Urteil vom 16. Februar 2006 6 K 457/04 jeweils in voller Höhe der Klägerin zugewiesen.
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