Gewerbesteuergesetz
| Abschnitt VI - Zerlegung (§§ 28 - 35) |
(1) 1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. 2Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist.
(2) Bei der Zerlegung sind die Gemeinden nicht zu berücksichtigen, in denen
Dies gilt nicht, wenn dadurch auf keine Gemeinde ein Zerlegungsanteil oder der Steuermessbetrag entfallen würde.
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Rechtsprechung zu § 28 GewStG
214 Entscheidungen zu § 28 GewStG in unserer Datenbank:
- BFH, 15.05.2024 - IV R 21/21
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 3280/17
Anteilige Zerlegung des Steuermessbetrags bei Unterhalten von Betriebsstätten in ...
- FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 3280/17
- FG Düsseldorf, 19.01.2017 - 14 K 2779/14
Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Zerlegung des ...
- BFH, 18.02.2021 - III R 8/19
Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- ...
- BFH, 15.05.2024 - IV R 22/21
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.05.2024 IV R 21/21 - Korrektur ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
Zerlegungsmaßstab bei Betreibung einer Rohrleitung zum Transport von Gütern durch ...
- FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
- BFH, 03.12.2024 - IV R 5/22
Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 100/19
Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages und Zuweisung eines Zerlegungsanteils ...
- FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 100/19
- FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 2444/13
Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer; ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 14.12.2023 - IV R 3/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.2023 IV R 2/21 und IV R ...
- BFH, 14.12.2023 - IV R 3/21
Querverweise
Auf § 28 GewStG verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Steuermessbetrag
- § 14a (Steuererklärungspflicht)
- Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
- § 16 (Hebesatz)