Gewerbesteuergesetz
| Abschnitt IV - Steuermessbetrag (§§ 14 - 15) |
1Der Steuerschuldner (§ 5) hat für steuerpflichtige Gewerbebetriebe eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und in den Fällen des § 28 außerdem eine Zerlegungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. 2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 vom 02.12.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.12.2024 | Jahressteuergesetz 2024 | 02.12.2024 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) | 20.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 14a GewStG
151 Entscheidungen zu § 14a GewStG in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 1 K 12/21
Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen einer GmbH nach amtlich ...
- BFH, 30.07.2025 - X R 7/23 Corona
Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 12 K 1588/22 Corona
Festsetzung eines Verspätungszuschlags i.H.v. 100 EUR aufgrund der verspäteten ...
- FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 12 K 1588/22 Corona
- BGH, 06.08.2025 - 1 StR 177/25
Steuerhinterziehung (Zulässigkeit der Schätzung der Höhe der verkürzten Steuern, ...
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2020 - 1 K 1651/19
Verpflichtung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, trotz ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 19.08.2021 - VII R 34/20
Androhung von Zwangsgeld für den Fall der Nichtabgabe von Steuererklärungen
- BFH, 19.08.2021 - VII R 34/20
- BFH, 15.05.2024 - IV R 22/21
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.05.2024 IV R 21/21 - Korrektur ...
- BFH, 30.01.2024 - III R 15/23
Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das ...
- BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche ...
- OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 184/25
Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis bei ersparten Steueraufwendungen lediglich ...
Querverweise
Auf § 14a GewStG verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Mitwirkungspflichten
- Steuererklärungen
- § 149 (Abgabe der Steuererklärungen)