Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Gewerbesteuergesetz

   Abschnitt IV - Steuermessbetrag (§§ 14 - 15)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/GewStG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ GewStG (https://dejure.org/gesetze/GewStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ GewStG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gewerbesteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/GewStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gewerbesteuergesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 14
Festsetzung des Steuermessbetrags

1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der Steuerpflicht (abgekürzter Erhebungszeitraum).

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 14 GewStG

451 Entscheidungen zu § 14 GewStG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 451 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 14 GewStG verweisen folgende Vorschriften:

    Gewerbesteuergesetz (GewStG) 
      Bemessung der Gewerbesteuer
        § 7 (Gewerbeertrag)
        § 10 (Maßgebender Gewerbeertrag)
     
      Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
        § 16 (Hebesatz)
        § 19 (Vorauszahlungen)
        § 20 (Abrechnung über die Vorauszahlungen)
     
      Zerlegung
        § 29 (Zerlegungsmaßstab)
    Einkommensteuergesetz (EStG) 
      V. Steuerermäßigungen
        3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
          § 35 [Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb]
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht