Gewerbesteuergesetz
| Abschnitt VI - Zerlegung (§§ 28 - 35) |
(1) 1Übersteigt der Steuermessbetrag nicht den Betrag von 10 Euro, so ist er in voller Höhe der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung befindet. 2Befindet sich die Geschäftsleitung im Ausland, so ist der Steuermessbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die wirtschaftlich bedeutendste der zu berücksichtigenden Betriebsstätten befindet.
(2) 1Übersteigt der Steuermessbetrag zwar den Betrag von 10 Euro, würde aber nach den Zerlegungsvorschriften einer Gemeinde ein Zerlegungsanteil von nicht mehr als 10 Euro zuzuweisen sein, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung befindet. 2Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Wird der Zerlegungsbescheid geändert oder berichtigt, würde sich dabei aber der Zerlegungsanteil einer Gemeinde um nicht mehr als 10 Euro erhöhen oder ermäßigen, so ist der Betrag der Erhöhung oder Ermäßigung bei dem Zerlegungsanteil der Gemeinde zu berücksichtigen, in der sich die Geschäftsleitung befindet. 2Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
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Rechtsprechung zu § 34 GewStG
11 Entscheidungen zu § 34 GewStG in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09
Gewährug der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG für den EUR 5.000.000 übersteigenden ...
- BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90
Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO
- VG Sigmaringen, 05.12.2001 - 2 K 1660/01
Betriebsstätte eines überregionalen Unternehmens
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.1990 - 14 S 586/89
Voraussetzungen der Beitragspflicht zur IHK
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03
Zurechnung einer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei der ...
- FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03
- VG Frankfurt/Main, 16.05.2002 - 10 E 3949/98
Haftung für Steuerrückstände einer GmbH
- BFH, 28.06.2000 - I R 84/98
Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 3 K 21/95
Hemmung der Festsetzungsverjährung bei Antrag auf Änderung oder Nacholung der ...
- FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 3 K 21/95
- BFH, 16.11.1965 - I B 249/62
Voraussetzungen für die Einordnung einzelner Elektrizitätswerke eines ...
Querverweise
Auf § 34 GewStG verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
- § 16 (Hebesatz)
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Zu § 34 des Gesetzes
- § 34 (Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung)