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   FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19   

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FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19 (https://dejure.org/2020,5053)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2020 - 11 V 348/19 (https://dejure.org/2020,5053)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 11 V 348/19 (https://dejure.org/2020,5053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Weiterreichung von Marktprämien nach § 33 g Abs. 1 EEG 2012 als Entgelt von dritter Seite für die Stromlieferungen der Windparkbetreiber und Frage des Vorsteuerabzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Weiterreichung von Marktprämien nach § 33 g Abs. 1 EEG 2012 als Entgelt von dritter Seite für die Stromlieferungen der Windparkbetreiber und Frage des Vorsteuerabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Einordnung der Marktprämie nach § 33g Abs. 1 EEG 2012 bzw. § 34 Abs. 1 EEG 2014

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, BStBl. II 2017, 1024 handele es sich um den Bonus nach § 8 Abs. 1 und 3 EEG 2004 in Höhe von 2 ct pro Kilowattstunde um steuerpflichtiges Entgelt von dritter Seite für die Stromlieferung.

    Beim KWK-Bonus handele es sich um eine zusätzliche Vergütung des Stromnetzbetreibers für den vom Begünstigten an den Stromnetzbetreiber gelieferten Strom (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, Juris Rdnr. 35).

  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Auch eine Disposition im Vertrauen auf die vertretene Rechtsauffassung sei nicht schutzwürdig (BFH, Urteil vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BStBl. II 1989, 879).
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    25 Das Gericht hat im Ergebnis auch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide, obwohl über die Frage der Einordnung der Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite höchstrichterlich noch nicht entschieden worden ist und im Schrifttum hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. zu diesem Maßstab nur BFH, Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567 = Juris Rdnr. 22 m. w. N.).
  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Dies werde sogar dann angenommen, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden sei (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BStBl. II 19093, 289) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten habe (BFH, Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BStBl. II 1971, 749).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Eine als Falsch erkannte Rechtsauffassung müsse es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf die Rechtsauffassung vertraut habe (BFH, Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217).
  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn den Antragstellern durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung der eingezogenen Beträge nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller führen würde (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Es ist insoweit erforderlich, dass die Antragsteller ihre wirtschaftliche Lage im Einzelnen vortragen oder glaubhaft machen (BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VII B 185/11, BFH/NV 2012, 999).
  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
    Dies werde sogar dann angenommen, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden sei (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BStBl. II 19093, 289) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten habe (BFH, Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BStBl. II 1971, 749).
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