Erneuerbare-Energien-Gesetz
| Teil 3a - Direktvermarktung (§§ 33a - 33i) |
| Abschnitt 2 - Prämien für die Direktvermarktung (§§ 33g - 33i) |
(1) 1Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nummer 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen. 2Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich eingespeist und von einem Dritten abgenommen worden ist; die Größe dieser Strommenge muss dem Netzbetreiber für jeden Monat bis zum zehnten Werktag des jeweiligen Folgemonats übermittelt werden.
(2) 1Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich berechnet. 2Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat tatsächlich festgestellten oder berechneten Werte auf Grund des anzulegenden Werts nach § 33h und nach Maßgabe der Anlage 4 zu diesem Gesetz. 3Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
(3) 1Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, wenn Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
| 1. | gegen § 33c Absatz 1 oder 2 verstoßen, | |
| 2. | dem Netzbetreiber den Wechsel in die Form der Direktvermarktung nach § 33b Nummer 1 nicht nach Maßgabe des § 33d Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder 2 und Absatz 4 übermittelt haben oder | |
| 3. | gegen § 33f Absatz 1 verstoßen. |
2Satz 1 gilt bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf die Beendigung des in Nummer 1, 2 oder 3 benannten Verstoßes folgt.
(4) § 22 gilt entsprechend.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
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Rechtsprechung zu § 33g EEG
14 Entscheidungen zu § 33g EEG in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
Weiterreichung von Marktprämien nach § 33 g Abs. 1 EEG 2012 als Entgelt von ...
- BGH, 21.10.2025 - EnZR 68/23
Offshore-Windpark
- OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18
Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16
Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")
- LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Nichtannahmebeschluss: § 46a Abs 1 S 1 EEG 2017 (juris: EEG 2014 idF vom ...
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 6 U 39/19
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf Zahlung von EEG -Vergütung für ...
- OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
Rückabwicklung überzahlter EEG -Vergütungen
Zum selben Verfahren:
- LG Bayreuth, 19.03.2020 - 1 HKO 28/19
Entschädigungssatz nach § 17e Abs. 1 und 2 EnWG für den Zeitraum vor 1.1.2017
- OLG Hamm, 23.09.2016 - 7 U 1/16
Streit über die Verteilung der Moselwasserkraft zwischen Deutschland und ...
Querverweise
Auf § 33g EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Direktvermarktung
- Ausgleichsmechanismus