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   LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HK O 29/16   

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https://dejure.org/2018,6910
LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HK O 29/16 (https://dejure.org/2018,6910)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 19.03.2018 - 13 HK O 29/16 (https://dejure.org/2018,6910)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 19. März 2018 - 13 HK O 29/16 (https://dejure.org/2018,6910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 276 Abs. 3, § 277 Abs. 2, Abs. 4, § 296 Abs. 1, § 342; EEG 2014 § 5 Nr. 9, Nr. 10
    Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein Anspruch des Direktvermarktungsunternehmens auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 12 Abs. 1, 33a, 33g EEG 2012, § 15 Abs. 1 EEG 2017, § 249 BGB
    Kein Anspruch des Direktvermarktungsunternehmers auf Härtefallausgleich für Maßnahmen des Einspeisemanagements für Erneuerbare Energien

  • rewis.io

    Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvermarktung: Der Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0 der BNetzA

  • goerg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0 und der ergänzende Hinweis zur Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen der BNetzA

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18

    Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 19.03.2018 - Az. 13 HK O 29/16 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 19.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Bayreuth, Az. 13 HK O 29/16, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 353.505,59 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2014, für einen Teilbetrag von EUR 259.972,57 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 10.01.2015 für den Teilbetrag von EUR 93.533,02 zu zahlen.

  • LG Dortmund, 15.04.2019 - 19 O 27/18
    Die Tragung von Ausgleichsenergiekosten infolge von Einspeisemanagementmaßnahme war eindeutig bei D2 verortet, die insoweit (vgl. LG Bayreuth, Urteil vom 19.03.2018, 13 HKO 29/16, BeckRS 2018, 2923; OLG Bamberg, BeckRS 2018, 37659) aber nicht Anspruchsberechtigte des § 12 Abs. 1 EEG (2012) / § 15 Abs. 1 EEG (2014) war.

    Hier hilfsweise zu unterstellen, es gebe keine vertragliche Regelung, um wegen der dann bestehenden Regelungslücke nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation prüfen zu können, ob der eigene "Schaden" der D2 in Form der 2014 von ihr gezahlten Ausgleichsenergiekosten zum Entschädigungsanspruch der Anlagenbetreiberinnen aus § 12 Abs. 1 EEG (2012) / § 15 Abs. 1 EEG (2014) gezogen werden kann, kommt schon wegen des Vorrangs privatrechtlicher vertraglicher Regelungen vor allgemeinen Rechtsgrundsätzen und insbesondere vor einer von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Hilfskonstruktion wie der Drittschadensliquidation (vgl. Palandt, a.a.O., Vorb v § 249 Rdnr. 105; LG Bayreuth, BeckRS 2018, 3923) nicht in Betracht.

  • LG Bayreuth, 17.10.2022 - 34 O 586/20

    Keine Entschädigungspflicht des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber für

    Diese kann jedoch selbst keinen Anspruch gestützt auf die Härtefallregelung des § 15 I 1 EEG 2014/2017 geltend machen (OLG Bamberg, NJOZ 2019, 1607 (Rn. 53 f.); LG Bayreuth, BeckRS 2018, 3923 (Rn. 80 ff.); OLG Schleswig, a.a.O. S. 8 ff.; BeckOK-EEG/Schellberg, § 15 EEG 2017 Rn. 5; Baumann/Gabler/Günther, § 15 Rn. 49).
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