Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 2 - Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung (§§ 5 - 15) |
Abschnitt 2 - Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement (§§ 9 - 12) |
(1) 1Wird die Einspeisung von Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 11 Absatz 1 reduziert, sind die von der Maßnahme betroffenen Betreiberinnen und Betreiber abweichend von § 13 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen zu entschädigen. 2Übersteigen die entgangenen Einnahmen nach Satz 1 in einem Jahr 1 Prozent der Einnahmen dieses Jahres, sind die von der Regelung betroffenen Betreiberinnen und Betreiber ab diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent zu entschädigen. 3Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Regelung nach § 11 liegt, hat die Kosten der Entschädigung zu tragen. 4Gegenüber den betroffenen Betreiberinnen und Betreibern haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.
(2) 1Der Netzbetreiber kann die Kosten nach Absatz 1 bei der Ermittlung der Netzentgelte in Ansatz bringen, soweit die Maßnahme erforderlich war und er sie nicht zu vertreten hat. 2Der Netzbetreiber hat sie insbesondere zu vertreten, soweit er nicht alle Möglichkeiten zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes ausgeschöpft hat.
(3) Schadensersatzansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gegen den Netzbetreiber bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 12 EEG
113 Entscheidungen zu § 12 EEG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.11.2023 - EnZR 27/20
Energy from Waste II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.07.2021 - EnZR 27/20
Energy from Waste I
- EuGH, 20.04.2023 - C-580/21
EEW Energy from Waste - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-580/21
EEW Energy from Waste - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie ...
- OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19
(Zum Anspruch auf Vergütung bzw. Schadensersatz für die Anordnung eines ...
- BGH, 06.07.2021 - EnZR 27/20
- BGH, 07.11.2023 - EnZR 85/20
Energy from Waste III
- OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18
Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16
Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")
- LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16
- BGH, 26.01.2021 - XIII ZR 17/19
Solarpark Tutow
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 27/18
Ersatz von Einspeisevergütung für ein Solarfeld
- OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 27/18
Querverweise
Auf § 12 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
- Allgemeine Vorschriften
- § 8 (Abnahme, Übertragung und Verteilung)
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 57 (Clearingstelle)