Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 2 - Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung (§§ 5 - 15) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 5 - 8) |
(1) 1Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. 2Die Verpflichtung nach Satz 1 und die Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.
(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen auch, wenn die Anlage an das Netz der Anlagenbetreiberin, des Anlagenbetreibers oder einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber im Sinne von § 3 Nr. 8 ist, angeschlossen ist und der Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe durch dieses Netz in ein Netz nach § 3 Nr. 7 angeboten wird.
(3) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen nicht, soweit Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber und Netzbetreiber unbeschadet des § 12 zur besseren Integration der Anlage in das Netz ausnahmsweise vertraglich vereinbaren, vom Abnahmevorrang abzuweichen.
(3a) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen nicht, soweit Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber und Netzbetreiber ausnahmsweise auf Grund vertraglicher Vereinbarungen vom Abnahmevorrang abweichen und dies durch die Ausgleichsmechanismusverordnung zugelassen ist.
(4) Die Verpflichtungen zur vorrangigen Abnahme, Übertragung und Verteilung treffen im Verhältnis zum aufnehmenden Netzbetreiber, der nicht Übertragungsnetzbetreiber ist,
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 8 EEG
173 Entscheidungen zu § 8 EEG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.11.2023 - EnZR 85/20
Energy from Waste III
- BGH, 07.11.2023 - EnZR 27/20
Energy from Waste II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.07.2021 - EnZR 27/20
Energy from Waste I
- BGH, 06.07.2021 - EnZR 27/20
- BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
- FG Niedersachsen, 28.11.2013 - 16 K 247/12
Umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe einer Biogasanlage an andere ...
- FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17
Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines ...
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
- OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22
Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland
- BGH, 15.05.2019 - VIII ZR 134/18
Erneuerbare Energien: Förderungsfähigkeit einer Abgasturbine in einem ...
- BGH, 15.05.2019 - VIII ZR 110/18
Anspruch auf Zahlung des Technologie-Bonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ...
Querverweise
Auf § 8 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
- Kosten
- § 15 (Vertragliche Vereinbarung)
- Einspeisevergütung
- Ausgleichsmechanismus
- Transparenz
- Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- § 48 (Übertragungsnetzbetreiber)
- Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
- § 66 (Übergangsbestimmungen)