Erneuerbare-Energien-Gesetz
| Teil 5 - Transparenz (§§ 45 - 56) |
| Abschnitt 1 - Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§§ 45 - 52) |
(1) Für Übertragungsnetzbetreiber gilt § 47 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Angaben und die Endabrechnung nach § 47 Abs. 1 für Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar nach § 8 Abs. 2 an ihr Netz angeschlossen sind, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen sind.
(2) 1Übertragungsnetzbetreiber sind ferner verpflichtet, den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, für die sie regelverantwortlich sind, bis zum 31. Juli eines Jahres die Endabrechnung für die EEG-Umlage des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. 2§ 47 Absatz 2 gilt entsprechend.
(3) Die Übertragungsnetzbetreiber sind weiterhin verpflichtet,
| 1. | die Daten für die Berechnung der Marktprämie und den Wert "MWSolar(a)" nach Maßgabe der Nummer 3 der Anlage 4 zu diesem Gesetz in nicht personenbezogener Form zu veröffentlichen, | |
| 2. | die Daten für den Ausgleichsmechanismus nach Maßgabe des § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung zu veröffentlichen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien | 17.08.2012 | |
| 01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
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Rechtsprechung zu § 48 EEG
26 Entscheidungen zu § 48 EEG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 17.07.2025 - 8 A 134/23
Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch Photovoltaikanlage im Garten eines ...
- OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 6 U 94/16
- OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 6 U 20/19
Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie für die Einspeisung von Strom aus einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18
Streit um Berechnung EEG-Umlage
- OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 6 U 165/19
Anspruch auf Zahlung von Marktprämie nach dem EEG und Schadensersatz; Fehlende ...
- OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 158/15
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 9/15
Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers auf Entrichtung ...
- LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 9/15
- OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 157/15
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 51/15
Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegenüber einem ...
- LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 51/15
Querverweise
Auf § 48 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Transparenz
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 61 (Aufgaben der Bundesnetzagentur)