Erneuerbare-Energien-Gesetz
| Teil 5 - Transparenz (§§ 45 - 56) |
| Abschnitt 1 - Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§§ 45 - 52) |
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, die Angaben, die sie nach § 46 von den Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern erhalten, die Angaben nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 und die Endabrechnungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 48 Absatz 2 einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten zum Ablauf der jeweiligen Fristen der Bundesnetzagentur in elektronischer Form vorzulegen; für Elektrizitätsversorgungsunternehmen gilt dies hinsichtlich der Angaben nach § 49 entsprechend.
(3) 1Soweit die Bundesnetzagentur Formularvorlagen bereitstellt, sind Netzbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, die Daten in dieser Form zu übermitteln. 2Die Daten nach Absatz 1 mit Ausnahme der Strombezugskosten werden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie von der Bundesnetzagentur für statistische Zwecke sowie die Evaluation des Gesetzes und die Berichterstattungen nach den §§ 65 und 65a zur Verfügung gestellt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
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Rechtsprechung zu § 51 EEG
15 Entscheidungen zu § 51 EEG in unserer Datenbank:
- BGH, 28.06.2022 - XIII ZR 4/21
Windpark Högel - Entschädigungsanspruch des direkt vermarktenden Betreibers einer ...
- OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 6 U 20/19
Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie für die Einspeisung von Strom aus einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 08.04.2025 - 6 U 70/23
Klage eines Betreibers eines Solarparks auf Zahlung von Einspeisevergütung für ...
- OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 6 U 165/19
Anspruch auf Zahlung von Marktprämie nach dem EEG und Schadensersatz; Fehlende ...
- OLG Brandenburg, 08.04.2025 - 6 U 56/24
Schadensersatzansprüche wegen entgangener Marktprämie nach dem EEG (2019); ...
- OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 6 U 94/16
- BGH, 14.07.2020 - XIII ZR 12/19
Voraussetzungen eines Windparks i.S.d. Erneuerbare-Energien-Gesetz - Windpark ...
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 935/24
- OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15
Schleswig-Holsteinische Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung ...
Querverweise
Auf § 51 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 61 (Aufgaben der Bundesnetzagentur)