Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 2 - Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung (§§ 5 - 15) |
Abschnitt 2 - Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement (§§ 9 - 12) |
(1) 1Netzbetreiber sind auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen. 2Dieser Anspruch besteht auch gegenüber Netzbetreibern, an deren Netz die Anlage nicht unmittelbar angeschlossen ist, sondern auch für vorgelagerte Netze mit einer Spannung bis einschließlich 110 Kilovolt, wenn dies erforderlich ist, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms sicherzustellen.
(2) Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen sowie die im Eigentum des Netzbetreibers stehenden oder in sein Eigentum übergehenden Anschlussanlagen.
(3) Der Netzbetreiber ist nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist.
(4) Die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 6 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie nach § 12 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 9 EEG
69 Entscheidungen zu § 9 EEG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.11.2023 - EnZR 85/20
Energy from Waste III
- OLG Hamm, 13.06.2016 - 5 U 35/16
Pflichten des Betreibers einer Photovoltaikanlage gegenüber dem Netzbetreiber
- BGH, 14.01.2020 - XIII ZR 5/19
Streit um die Rückzahlung von Einspeisevergütungen für Solaranlagen: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14
Anspruch des Photovoltaikanlagenbetreibers auf Einspeisevergütung: Nachweis der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 304/14
Stromeinspeisevergütung: Bereicherungsrechtlicher Anspruch des ...
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 304/14
- FG Köln, 22.06.2020 - 14 K 2039/19
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung des Verfahrens wegen ...
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 78/14
Erneuerbare Energien: Voraussetzungen der Pflicht eines Netzbetreibers zur ...
- OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19
Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB
Zum selben Verfahren:
- VG Schleswig, 23.08.2019 - 8 B 42/19
Baugenehmigung (gemeindliches Einvernehmen)- Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- VG Schleswig, 23.08.2019 - 8 B 42/19
Querverweise
Auf § 9 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 (Anschluss)