Sie sehen hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der am 1.8.2014 außer Kraft getretenen Fassung. Zum EEG 2023
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3a - Direktvermarktung (§§ 33a - 33i) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 33a - 33f) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Erneuerbare-Energien-Gesetz (https://dejure.org/gesetze/EEG/__paste_norm__.html)
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Eine Direktvermarktung nach § 33a kann in den folgenden Formen erfolgen:
1. | als Direktvermarktung zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g oder | |
2. | als Direktvermarktung zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Absatz 1 oder | |
3. | als sonstige Direktvermarktung. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien | 17.08.2012 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 33b EEG
4 Entscheidungen zu § 33b EEG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
Rückabwicklung überzahlter EEG -Vergütungen
- LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16
Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18
Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen ...
- OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18
- LG Offenburg, 08.08.2013 - 2 O 238/13
Querverweise
Auf § 33b EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Einspeisevergütung
- Allgemeine Vergütungsvorschriften
- § 20a (Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, Veröffentlichung des Zubaus)
- Direktvermarktung
- Allgemeine Vorschriften
- Ausgleichsmechanismus
- Bundesweiter Ausgleich
- § 39 (Verringerung der EEG-Umlage)