Sie sehen hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der am 1.8.2014 außer Kraft getretenen Fassung. Zum EEG 2023

Erneuerbare-Energien-Gesetz

   Teil 3a - Direktvermarktung (§§ 33a - 33i)   
   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 33a - 33f)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ EEG (https://dejure.org/gesetze/EEG/__paste_norm__.html)
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Textdarstellung

  

§ 33b
Formen der Direktvermarktung

Eine Direktvermarktung nach § 33a kann in den folgenden Formen erfolgen:

1. als Direktvermarktung zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g oder
2. als Direktvermarktung zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Absatz 1 oder
3. als sonstige Direktvermarktung.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012 (BGBl. I S. 1754), in Kraft getreten am 01.04.2012 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.04.2012
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien17.08.2012BGBl. I S. 1754
01.01.2012
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien28.07.2011BGBl. I S. 1634

Rechtsprechung zu § 33b EEG

4 Entscheidungen zu § 33b EEG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 33b EEG verweisen folgende Vorschriften:

    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 
      Allgemeine Vorschriften
        § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
     
      Einspeisevergütung
        Allgemeine Vergütungsvorschriften
          § 20a (Zubaukorridor für geförderte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, Veröffentlichung des Zubaus)
        Besondere Vergütungsvorschriften
          § 27 (Biomasse)
          § 33 (Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie)
     
      Direktvermarktung
        Allgemeine Vorschriften
          § 33a (Grundsatz, Begriff)
          § 33c (Pflichten bei der Direktvermarktung)
          § 33d (Wechsel zwischen verschiedenen Formen)
          § 33f (Anteilige Direktvermarktung)
        Prämien für die Direktvermarktung
          § 33g (Marktprämie)
          § 33i (Flexibilitätsprämie)
     
      Ausgleichsmechanismus
        Bundesweiter Ausgleich
          § 39 (Verringerung der EEG-Umlage)
     
      Transparenz
        Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
          § 47 (Netzbetreiber)
        EEG-Umlage und Stromkennzeichnung
          § 54 (Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage)
        Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
          § 55 (Herkunftsnachweise)
          § 56 (Doppelvermarktungsverbot)
     
      Rechtsschutz und behördliches Verfahren
        § 57 (Clearingstelle)
        § 60 (Nutzung von Seewasserstraßen)
     
      Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
        § 64d (Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen)
        § 64e (Verordnungsermächtigung zum Anlagenregister)
        § 64f (Weitere Verordnungsermächtigungen)
        § 66 (Übergangsbestimmungen)
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