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   FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04   

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https://dejure.org/2005,13860
FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04 (https://dejure.org/2005,13860)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.03.2005 - 1 K 381/04 (https://dejure.org/2005,13860)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. März 2005 - 1 K 381/04 (https://dejure.org/2005,13860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschlussfrist: Anforderungen an einen Fristverlängerungsantrag

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Antrag auf Verlängerung der Frist nach § 65 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des "Gegenstands des Klagebegehrens"; Unzulässigkeit der Klage nach Verstreichen der Frist ohne Angabe des Erforderlichen; Möglichkeit der Verlängerung der Ausschlussfrist bei Glaubhaftmachung erheblicher Gründe für die Fristverlängerung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 2
    Ausschlussfrist; Fristverlängerung; erhebliche Gründe; Glaubhaftmachung; Feststellung 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist - Fristverlängerung - erhebliche Gründe - Glaubhaftmachung - Feststellung 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.07.1996 - V B 29/96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die erst den Zugang zur

    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller hat darüber hinaus rechtzeitig, d.h. noch vor Ablauf der gesetzten Frist zu erfolgen (BFH vom 1. August 1996, XI B 149-150/95, XI B 149/95, XI B 150/95, BFH/NV 1997, 131).

    Dieser Grundsatz muss aber offensichtlich eine Ausnahme erfahren, wenn der Antrag auf Fristverlängerung so spät gestellt wird, dass er vor Fristablauf nicht mehr beschieden werden kann (BFH BFH/NV 1997, 131).

  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Entsprechendes gilt für den Antrag auf "Aufhebung" eines Schätzungsbescheides, wenn - wie im Streitfall - Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich nur eine Herabsetzung der festgesetzten Besteuerungsgrundlagen begehrt wird (BFH vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl. II 1998, 628).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 89/96

    Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine

    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis, insbesondere wenn sie weder unvorhersehbar noch, zumal bei einer Steuerberatungsgesellschaft, unabwendbar ist (BFH vom 31. Oktober 1996, VIII B 89/96 BFH/NV 1997, 695).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der

    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Ebenso ist die Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung unzureichend (BFH v. 24. Mai 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 09.06.1995 - VII B 20/95
    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Allein der Antrag auf Fristverlängerung macht diese Ausschlussfrist jedoch noch nicht hinfällig (BFH vom 9. Juni 1995 VII B 20/95, BFH/NV 1996, 50), über ihn muss grundsätzlich entschieden werden (§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 225 Abs. 1 ZPO).
  • BFH, 01.08.1996 - XI B 149/95
    Auszug aus FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04
    Die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller hat darüber hinaus rechtzeitig, d.h. noch vor Ablauf der gesetzten Frist zu erfolgen (BFH vom 1. August 1996, XI B 149-150/95, XI B 149/95, XI B 150/95, BFH/NV 1997, 131).
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