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   FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03   

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FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03 (https://dejure.org/2006,19271)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2006 - 5 K 2174/03 (https://dejure.org/2006,19271)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2006 - 5 K 2174/03 (https://dejure.org/2006,19271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Bemessungsgrenze für die Begünstigung der Anschaffung eines Wirtschaftsguts; Schätzung einer Besteuerungsgrundlage; Übernahme der Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen "Wirtschaftsgüter" für die Besteuerung; "Greifbarkeit" eines Vermögenswertes; ...

  • Judicialis

    FördG § 3 S. 2 Nr. 3; ; FördG § 41 Abs. 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 180 Abs. 2; ; EStG § 6; ; HGB § 255 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung eines einheitlichen Anschaffungspreises für eine Eigentumswohnung in einem Sanierungsobjekt; Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO; Grundsatz der substantiellen Äußerung; Verhältnis zwischen Offenbarung steuerlicher Verhältnisse Dritter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilung eines einheitlichen Anschaffungspreises für eine Eigentumswohnung in einem Sanierungsobjekt - Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO - Grundsatz der substantiellen Äußerung - Verhältnis zwischen Offenbarung steuerlicher Verhältnisse Dritter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 6 des Einkommensteuergesetzes - EStG), der für die steuerliche Behandlung bebauter Grundstücke im Privatvermögen entsprechend gilt (Urteil des BFH vom 15. Januar 1985, IX R 81/83, BStBl. II 1985, 252 m.w.N.), bezieht sich auf den Verkauf einer Mehrheit von Wirtschaftsgütern, die für die Besteuerung - wie vorliegend zur Berechnung der Absetzungen für Abnutzung (AfA) - zu bewerten sind.

    Bei einem Grundstückskauf ist es deshalb nicht zulässig, nur den Grund und Boden zu bewerten und in Anwendung der so genannten Restwertmethode den Wert des Gebäudes aus der Differenz zwischen dem Gesamtkaufpreis und dem Bodenwert abzuleiten (Urteil des BFH vom 15. Januar 1985, a.a.O., ständ. Rspr.).

    Auf die preisbildenden Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses käme es im Übrigen auch für die Kaufpreisaufteilung im Schätzungswege an (Urteil des BFH vom 15. Januar 1985 a.a.O.).

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02

    Absetzung für Abnutzung-Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung auf

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Haben die Beteiligten eines Grundstücksgeschäftes den Kaufpreis im Vertrag auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt, ist diese Aufteilung für die Besteuerung grundsätzlich zu übernehmen (ständ. Rpsr., vgl. zuletzt Urteil des BFH vom 27. Juli 2004, IX R 54/02, BFH/NV 2004, 1645 m.w.N.), solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (ständ. Rspr., vgl. Urteil vom 11. Februar 2003, IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769 m.w.N.).

    Zu schätzen ist ferner, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vereinbarten Preise nicht den Marktwerten entsprechen (vgl. Urteil des BFH vom 27. Juli 2004, a.a.O.).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Greifbar ist ein Vermögenswert dann, wenn der Erwerber eines Unternehmens für ihn im Rahmen der Kaufpreisbemessung ein besonderes Entgelt ansetzen würde (Urteil des BFH vom 17. Februar 1998, VIII R 28/95, BStBl. II 1998, 505 m.w.N., ständ. Rspr.).

    Vor allem aber muss ein wirtschaftlicher Wert vorliegen, der nach der Verkehrsanschauung als solcher einer besonderen Bewertung zugänglich ist (Urteil des BFH vom 17. Februar 1998, a.a.O., ständ. Rspr.).

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Der Begriff "Wirtschaftsgut" umfasst zwar nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten und damit sämtliche Möglichkeiten, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt (ständ. Rspr., vgl. Urteil des BFH vom 21. September 2004, IX R 36/01, BStBl. II 2006, 12 m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Haben die Beteiligten eines Grundstücksgeschäftes den Kaufpreis im Vertrag auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt, ist diese Aufteilung für die Besteuerung grundsätzlich zu übernehmen (ständ. Rpsr., vgl. zuletzt Urteil des BFH vom 27. Juli 2004, IX R 54/02, BFH/NV 2004, 1645 m.w.N.), solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen (ständ. Rspr., vgl. Urteil vom 11. Februar 2003, IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769 m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Schätzung dann geboten, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen (Beschluss des BFH vom 09. Juli 2002, IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563 m.w.N.) oder wenn diese nicht ernstlich gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (Urteil des BFH vom 09. April 1987, IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763 m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2004 - IX B 100/04

    Modernisierung; AK i. S. von § 255 HGB

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Danach führen Kosten für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb zu Anschaffungskosten im Sinne des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, wenn Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden (ständ. Rspr., vgl. Beschluss des BFH vom 10. Dezember 2004, IX B 100/04, BFH/NV 2005, 697 m.w.N.).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Schätzung dann geboten, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen (Beschluss des BFH vom 09. Juli 2002, IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563 m.w.N.) oder wenn diese nicht ernstlich gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (Urteil des BFH vom 09. April 1987, IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763 m.w.N.).
  • BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Der in § 91 Abs. 1 AO normierte Anspruch auf rechtliches Gehör folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (Urteil des BFH vom 06. Dezember 1978, VII R 98/77, BStBl. II 1979, 170; Söhn in Hübschman/Hepp/Spitaler § 91 AO Rdn. 14; Tipke/Kruse § 91 Rdn. 1; Hartmann in Beermann § 91 AO Rdn. 3) und ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens (Tipke/Kruse § 91 Rdn. 1).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 144/76

    Mündliche Verhandlung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Abwesentheit des

    Auszug aus FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
    Das setzt voraus, dass der Beteiligte diese rechtserheblichen Tatsachen und Beweisergebnisse - den einschlägigen Sachverhalt - auch kennt (Urteil des BFH vom 23. November 1978, I R 144/76, BStBl. II 1979, 191; vgl. auch Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 91 AO Rdn. 100 - "Grundsatz der substantiellen Äußerung").
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Zur Begründung lässt die Klin im Wesentlichen ausführen, die Auffassung des Bekl weiche von den Grundsätzen ab, die die Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer abweichenden Kaufpreisaufteilung durch die Finanzverwaltung aufgestellt habe (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 2010 VIII B 84/06 - wohl gemeint: BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1104; Thüringer Finanzgericht - FG -, Urteil vom 20. Februar 2008 III 740/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1140; Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03, jeweils mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -, Juris).

    Mit seiner Berechnung zur Aufteilung der Sanierungskosten weiche der Prüfer auch nicht von der von der Klin erwähnten Rechtsprechung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf mehrere Wirtschaftsgüter in Fällen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem FördGG ab (Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 III 740/05, EFG 2008, 1140; Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03, Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2014 - 4 K 1995/12

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Zur Begründung lässt die Klin im Wesentlichen ausführen, der Bekl weiche von den Grundsätzen ab, die die Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer abweichenden Kaufpreisaufteilung durch die Finanzverwaltung aufgestellt habe (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 2010 VIII B 84/06 - wohl gemeint: BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1104; Thüringer Finanzgericht - FG -, Urteil vom 20. Februar 2008 III 740/05; Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03, jeweils mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).

    Mit seiner Berechnung zur Aufteilung der Sanierungskosten weiche der Prüfer auch nicht von der von der Klin erwähnten Rechtsprechung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf mehrere Wirtschaftsgüter in Fällen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem Fördergebietsgesetz ab (Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 III 740/05; Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03).

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 4 K 3176/16

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten für Bestimmung

    Unter Zugrundelegung der aktuellen Auffassung in der Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 2010 VIIll B 84/06 - wohl gemeint: BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06; Thüringer Finanzgericht (FG), Urteil vom 20. Februar 2008 III 740/05; Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03, jeweils mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -) stehe fest, dass grundsätzlich an der getroffenen Kaufpreisaufteilung der Vertragsparteien festzuhalten sei.
  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 327/07

    Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Absetzungen für Abnutzung und

    Eine schätzungsweise Aufteilung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Abgabenordnung - AO -, wie sie der Beklagte im Ergebnis vorgenommen hat, ist nur dann geboten und zulässig, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, namentlich wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die vereinbarte Kaufpreisaufteilung nicht den Marktgegebenheiten entspricht (vgl. SächsFG, Urteil vom 07. April 2006 5 K 2174/03, zitiert nach [...], und nachgehend BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 04.06.2008 - IV 92/06

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem Fördergebietsgesetz -

    Das Sächsische Finanzgericht erlaubt eine Schätzung zudem dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die vereinbarten Preise nicht dem Marktwert entsprechen (Urteil vom 7. April 2006 - 5 K 2174/03, zitiert nach Haufe Steuer Office, bestätigt von BFH in BFH/NV 2007, 1104).
  • FG Sachsen, 30.06.2015 - 8 V 1125/13

    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden bis zum Abschluss des

    Es sei davon auszugehen, dass der Bauträger seine zuvor entrichteten und um einen Gewinnaufschlag erhöhten Entgelte der Kaufpreisaufteilung zugrunde gelegt habe (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2174/03).
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