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   FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20   

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FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20 (https://dejure.org/2022,46665)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.07.2022 - 2 K 265/20 (https://dejure.org/2022,46665)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 2 K 265/20 (https://dejure.org/2022,46665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, Art 5 DBA GBR
    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel mit allocated Gold, unallocated Gold und Metallkontengold - Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 DBA GBR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klagebegehren gerichtet auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung negativer Progressionseinkünfte nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft mit ausländischer Untergesellschaft - Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel mit allocated Gold, unallocated Gold und Metallkontengold - Betriebsstätte im Sinne des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Der BFH habe (im Urteil vom 19.01.2017, IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456 - im Folgenden Grundsatzurteil) vorgegeben, dass die Grundsätze zur Abgrenzung des Wertpapierhandels von der Vermögensverwaltung nicht auf den Handel mit physischem Gold übertragen werden könnten.

    Denn sie habe mit den hier zu betrachtenden Edelmetalltransaktionen - auch bei Anwendung der vom BFH (im Grundsatzurteil wie auch in der Parallelentscheidung vom 19. Januar 2017 IV R 50/13, BFH/NV 2017, 816) vorgegebenen Kriterien - die Schwelle der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten.

    Deshalb setzen Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 DBA UK voraus, dass die Personengesellschaft selbst ein "originär" gewerbliches Unternehmen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG betreibt, was wiederum zu bejahen ist, wenn deren Gesellschafter in ihrer Verbundenheit entsprechende Einkünfte erzielen (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456).

    Denn das "Bild eines gewerblichen Dienstleisters" ist durch das Tätigwerden für fremde Rechnung gekennzeichnet, dem "Bild des Handels" entspricht jedoch typischerweise ein Tätigwerden für eigene Rechnung (vgl. dazu insgesamt insbesondere BFH, Urteile jeweils vom 19. Januar 2017, IV R 50/14, BStBl. II 2017, 465 und IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751 sowie sich dem anschließend BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 62/15, BFH/ NV 2018, 620).

    Die Partnership blieb damit - jedenfalls bei Betrachtung ihrer Transaktionen mit allocated Gold - deutlich hinter den vom BFH (mit Urteilen vom 19. Januar 2017 IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751, und IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456) behandelten Vergleichsfällen zurück.

    Auch bei Wertpapieren ist ein Handel mit "ertraglosen" bzw. "fruchtlosen" Papieren möglich (vgl. BFH, Grundsatzurteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456).

    Bei deren Verortung folgt der Senat dem (aus dem BFH- Urteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456 Rdnr. 46 abgeleiteten) Argument der Klägerin, dass nicht auf den Ort der Entscheidung, sondern den Ort der Abwicklung abzustellen ist.

    Besteht nur eine Betriebsstätte, sind dieser daher sämtliche gewerblichen Einkünfte zuzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456), finden sich mehrere Betriebsstätten, die teils im Ausland und teils im Inland liegen, richtet sich die Zurechnung der Einkünfte nach Art. 7 DBA UK oder MK.

  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 50/14 - Klagebefugnis

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Denn sie habe mit den hier zu betrachtenden Edelmetalltransaktionen - auch bei Anwendung der vom BFH (im Grundsatzurteil wie auch in der Parallelentscheidung vom 19. Januar 2017 IV R 50/13, BFH/NV 2017, 816) vorgegebenen Kriterien - die Schwelle der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten.

    Es unterscheidet sich von der Umschichtung von Vermögenswerten im Rahmen privater Vermögensverwaltung durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751).

    Denn das "Bild eines gewerblichen Dienstleisters" ist durch das Tätigwerden für fremde Rechnung gekennzeichnet, dem "Bild des Handels" entspricht jedoch typischerweise ein Tätigwerden für eigene Rechnung (vgl. dazu insgesamt insbesondere BFH, Urteile jeweils vom 19. Januar 2017, IV R 50/14, BStBl. II 2017, 465 und IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751 sowie sich dem anschließend BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 62/15, BFH/ NV 2018, 620).

    Die Partnership blieb damit - jedenfalls bei Betrachtung ihrer Transaktionen mit allocated Gold - deutlich hinter den vom BFH (mit Urteilen vom 19. Januar 2017 IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751, und IV R 50/14, BStBl. II 2017, 456) behandelten Vergleichsfällen zurück.

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16

    Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. November 2019 IV R 43/16 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Gleiches muss auch dann gelten, wenn - wie hier - ein Bescheid angefochten ist, der eine Messbetragsfestsetzung von Null aufhebt, denn dies beschwert den Betroffenen insoweit, als hierdurch die Bindungswirkung für den Verlustfeststellungsbescheid entfällt (vgl. insgesamt (BFH, Urteil vom 28. November 2019 IV R 43/16, BFH/NV 2020, 511).

    Jedoch bleibt die Klage gegen den Folgebescheid - selbst wenn sie nur auf Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid gestützt wird - weiterhin zulässig (BFH, Urteil vom 28. November 2019 IV R 43/16, BFH/NV 2020, 511).

    Vielmehr sind in diesem Fall die die ausländische Untergesellschaft betreffenden Besteuerungsgrundlagen im Rahmen des Feststellungsverfahrens der Obergesellschaft festzustellen (BFH, Urteil vom 28. November 2019 IV R 43/16, BFH/NV 2020, 511).

  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Abgesehen davon wäre selbst die Mitwirkung eines nicht vertretungsbefugten Gesellschafters nur - solange - kein Teil der Geschäftsleitung, solange er sich nicht ständig in den gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Gesellschaft einmischt und nicht alle Geschäftsführungsentscheidungen von einigem Gewicht selbst trifft (s. das von der Klägerin selbst zit. BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend I K 1/93), BStBl. II 1995, 175; aber auch BFH, Urteil vom 17. Juli 1968, I 121/78 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend I 121/64), BStBl. II 1968, 695 BFH, Urteil vom 26. Mai 1970, II 29/65, BStBl. III 1970, 759 ).

    Zum Ersten sind unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsleitung nur solche Entscheidungen und Maßnahmen relevant, die auch für Rechnung der Person getroffen werden, deren Ort der Geschäftsleitung zu bestimmen ist (vgl. das allerdings zu § 10 AO ergangene BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93, BStBl. II 1995, 175).

    Das Argument der Klägerin, das lasse sich nicht trennen, widerspricht dem Gedanken, dass auch bei reinen Dienstleistungsunternehmen zwischen der Betriebsstätte der dienstleistenden Gesellschaft und der des Hauptunternehmers zu unterscheiden ist (BFH Urteil vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BStBl. 1993, 462; vgl. zu Organschaften BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93, BStBl. II 1995, 175 bzw. bei Subunternehmen BFH, Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl. II 2007, 94).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 1/93

    Zeitpunkt der Entstehung der Kapitalertragsteuer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Abgesehen davon wäre selbst die Mitwirkung eines nicht vertretungsbefugten Gesellschafters nur - solange - kein Teil der Geschäftsleitung, solange er sich nicht ständig in den gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Gesellschaft einmischt und nicht alle Geschäftsführungsentscheidungen von einigem Gewicht selbst trifft (s. das von der Klägerin selbst zit. BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend I K 1/93), BStBl. II 1995, 175; aber auch BFH, Urteil vom 17. Juli 1968, I 121/78 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend I 121/64), BStBl. II 1968, 695 BFH, Urteil vom 26. Mai 1970, II 29/65, BStBl. III 1970, 759 ).

    Zum Ersten sind unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsleitung nur solche Entscheidungen und Maßnahmen relevant, die auch für Rechnung der Person getroffen werden, deren Ort der Geschäftsleitung zu bestimmen ist (vgl. das allerdings zu § 10 AO ergangene BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93, BStBl. II 1995, 175).

    Das Argument der Klägerin, das lasse sich nicht trennen, widerspricht dem Gedanken, dass auch bei reinen Dienstleistungsunternehmen zwischen der Betriebsstätte der dienstleistenden Gesellschaft und der des Hauptunternehmers zu unterscheiden ist (BFH Urteil vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BStBl. 1993, 462; vgl. zu Organschaften BFH- Urteil vom 7. Dezember 1994, I R 1/93, BStBl. II 1995, 175 bzw. bei Subunternehmen BFH, Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl. II 2007, 94).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Deshalb sind nicht nur beim Gewerbebetrieb (BFH, Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl. II 2004, 408), sondern naturgemäß auch bei seinem Gegentypus Vermögensverwaltung die branchen- und artspezifische Besonderheiten sowie die im Laufe der Zeit dazu entwickelten Berufsbilder zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 31. Mai 2007, IV R 17/05, BStBl II 2007, 768, m.w.N.).

    Nach diesem Leitbild entfaltet insbesondere eine Tätigkeit für andere, also für fremde Rechnung, eine hohe Indizwirkung für Gewerblichkeit und umgekehrt (BFH, Urteil vom 30 Juli 2003 X R 7/99, BStBl. II 2004, 408).

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 58/95

    Gewerbesteuer: Betriebsstätte eines Schiffahrtsunternehmens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Zu letzteren gehören typischerweise die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik und die Mitwirkung der Gesellschafter an ungewöhnlichen Maßnahmen bzw. an Entscheidungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung (BFH Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 58/95, BStBl. II 1998, 86).

    Jedoch ist die Unterscheidung zwischen Tages- und Grundlagengeschäft schon vom Grundsatz her nur für das Handeln von nicht zur Vertretung befugten Personen bedeutsam (BFH, Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 58/95, BStBl. II 1998, 86).

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Vielmehr kann sich die Ertragserwartung des Anlegers - bei der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung - auch aus der Kursentwicklung ergeben (BFH, Urteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706).

    Dann aber ließe sich zur Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung auf das in § 1 KWG geregelte gesetzliche Leitbild des Wertpapierhandels zurückzugreifen (vgl. auch BFH, Urteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706).

  • BFH, 27.09.2017 - I R 62/15

    Goldgeschäfte als Gewerbebetrieb - Notwendige Beiladung der Personengesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Denn das "Bild eines gewerblichen Dienstleisters" ist durch das Tätigwerden für fremde Rechnung gekennzeichnet, dem "Bild des Handels" entspricht jedoch typischerweise ein Tätigwerden für eigene Rechnung (vgl. dazu insgesamt insbesondere BFH, Urteile jeweils vom 19. Januar 2017, IV R 50/14, BStBl. II 2017, 465 und IV R 50/13, BFH/NV 2017, 751 sowie sich dem anschließend BFH, Urteil vom 27. September 2017 I R 62/15, BFH/ NV 2018, 620).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 58/15

    Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
    Zum Tagesgeschäft gehören typischerweise die Buchführung, die Fertigung von Steuererklärungen aber auch laufende Geschäftsvorfälle (BFH, Urteil vom. 29. November 2017 I R 58/15, BFH/NV 2018, 684).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

  • BFH, 20.12.2017 - I R 98/15

    Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters:

  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

  • BFH, 11.07.2018 - I R 44/16

    Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

  • BFH, 21.05.2014 - I R 42/12

    "Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses -

  • BFH, 16.12.1998 - I R 138/97

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei im Inland tätigen ausländischen

  • BFH, 23.08.2017 - X R 27/16

    Feststellungen bei Liebhaberei

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 7/17

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"

  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

  • BFH, 12.06.2013 - I R 47/12

    Abkommensrechtliche Zuordnung notwendigen Sonderbetriebsvermögens in sog.

  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

  • BFH, 17.07.1968 - I 121/64

    Steuerrechtliche Beurteilung sogenannter Basisgesellschaften

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

  • BFH, 12.04.2021 - VIII R 15/18

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

  • BFH, 10.05.1961 - IV 155/60 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Exportvertreters, der seine Geschäfte im Ausland

  • BFH, 09.07.2003 - I R 4/02

    Wiedereinsetzung - verzögerte Postbeförderung

  • FG München, 28.10.2013 - 7 K 1918/11

    Zur Gewerblichkeit des Goldhandels

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

  • FG München, 17.03.2014 - 7 K 1792/12

    Zur Gewerblichkeit des Goldhandels

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

  • FG Hessen, 10.08.2020 - 9 K 141/19

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Goldhandel als

  • BFH, 09.06.2021 - I B 58/20

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung - Keine Beiladung

  • BFH, 26.05.1970 - II 29/65

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes (FA) an dem Ort der Verschaffung der

  • BFH, 06.02.1985 - I R 80/81

    Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung

  • FG Hessen, 11.12.2018 - 9 K 1879/17

    § 4 Abs. 3 EStG, § 15b EStG, § 32b EStG, § 42 AO, DBA Großbritannien Art. XVIII

  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 770/18

    Einkünfte aus Goldhandel als Progressionseinkünfte

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

  • BFH, 27.10.2023 - I E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"

    Mit Urteil vom 07.07.2022 - 2 K 265/20 hat das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt die Klage der Klägerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) abgewiesen und ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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