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   FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 6/20   

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https://dejure.org/2020,40413
FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 6/20 (https://dejure.org/2020,40413)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2020 - 3 K 6/20 (https://dejure.org/2020,40413)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2020 - 3 K 6/20 (https://dejure.org/2020,40413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 150 Abs 8 AO, § 5b EStG 2009, EStG VZ 2018
    Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 150 ; EStG § 5 b
    Verpflichtung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 6/20
    Liegen die Voraussetzungen des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor, so kann die Finanzbehörde dennoch gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG auf die elektronische Übermittlung verzichten, insoweit besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf ermessensfehlerfreie Bescheidung (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477).

    Liegen die Voraussetzungen nach § 150 Abs. 8 AO - wie im Streitfall - nicht vor, steht es nach § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG im Ermessen der Finanzbehörde, zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 72 zu § 18 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes; und vom 15. Mai 2018 VII R 14/17, BFH/NV 2018, 1137-1139).

  • BFH, 15.05.2018 - VII R 14/17

    Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 6/20
    Liegen die Voraussetzungen nach § 150 Abs. 8 AO - wie im Streitfall - nicht vor, steht es nach § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG im Ermessen der Finanzbehörde, zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 72 zu § 18 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes; und vom 15. Mai 2018 VII R 14/17, BFH/NV 2018, 1137-1139).

    Diese Erwägungen lassen sich auf den Begriff der unbilligen Härte in § 5b Abs. 2 EStG übertragen (so auch der BFH in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 VII R 14/17, BFH/NV 2018, 1137-1139).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 6/20
    Wie der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 28. November 2016 GrS 1/15 (BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393) zum sog. Sanierungserlass betont hat, handelt es sich bei dem in den §§ 227 und 163 AO verwendeten Begriff der unbilligen Härte um einen gerichtlich überprüfbaren Rechtsbegriff und um die gesetzliche Voraussetzung einer Ermessensentscheidung.
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 29/20

    Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 09.09.2020 - 3 K 6/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit der die Klägerin geltend machte, die kostenlose Basisversion einer E-Bilanz-Software sei für sie nicht zumutbar und es sei Aufgabe der Finanzverwaltung, eine zumutbare, kostenlose Möglichkeit zur Übermittlung der Buchhaltungsdaten zur Verfügung zu stellen, durch Urteil vom 09.09.2020 - 3 K 6/20 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 176) ab.

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