Rechtsprechung
FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für Aufwendungen für Kraftfahrzeugsteuern; Folgen des Entfalls der Kraftfahrzeugsteuern auf die voraussichtliche Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Kalenderjahr für die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
- Betriebs-Berater
Kein aktiver RAP für Kraftfahrzeugsteuer
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 5 Abs. 5; ; KraftStG § 5 Abs. 3; ; KraftStG § 12 Abs. 2; ; HGB § 6; ; HGB § 238; ; HGB § 250 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein ARAP für auf das nächste Wirtschaftsjahr entfallende Kfz-Steuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein ARAP für auf das nächste Wirtschaftsjahr entfallende Kfz-Steuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein aktiver RAP für Kraftfahrzeugsteuer
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
- BFH, 19.05.2010 - I R 65/09
- BFH, 12.01.2011 - I K 1/10
Papierfundstellen
- BB 2010, 178
- EFG 2009, 1738
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
"Aufwand für eine bestimmte Zeit" ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, in dem Sinne zu verstehen, dass einer Vorleistung eine noch nicht erbrachte Gegenleistung gegenübersteht (vgl. Urteile des BFH vom 4. März 1976 IV R 78/72, Bundessteuerblatt - BStBl II 1977, 380; vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 709 m.w.N.). - BFH, 06.04.1993 - VIII R 86/91
Ertragsteuerliche Behandlung des für das ganze Urlaubsjahr vorausbezahlten …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
"Aufwand für eine bestimmte Zeit" ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, in dem Sinne zu verstehen, dass einer Vorleistung eine noch nicht erbrachte Gegenleistung gegenübersteht (vgl. Urteile des BFH vom 4. März 1976 IV R 78/72, Bundessteuerblatt - BStBl II 1977, 380; vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 709 m.w.N.). - BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72
GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
"Aufwand für eine bestimmte Zeit" ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, in dem Sinne zu verstehen, dass einer Vorleistung eine noch nicht erbrachte Gegenleistung gegenübersteht (vgl. Urteile des BFH vom 4. März 1976 IV R 78/72, Bundessteuerblatt - BStBl II 1977, 380; vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BStBl II 1978, 262; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BStBl II 1993, 709 m.w.N.).
- BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82
Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
Das von ihm zitierte Urteil des BFH vom 5. April 1984 IV R 96/82, BStBl II 1984, 552 dehnt den Bereich der RAP gerade auch auf gegenseitige Verpflichtungen aus, die ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben (hier passive RAP eines Zuschussempfängers für die Verpflichtung, einen Ausbildungsplatz zu besetzen). - BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
Die Zuziehung des Bevollmächtigten im außergerichtlichen Vorverfahren war im Streitfall wegen der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten der zu entscheidenden Frage gem. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO für notwendig zu erklären, um dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, seine Rechte wirkungsvoll durchzusetzen (vgl. BFH- Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BStBl II 1968, 56). - BFH, 17.09.1987 - IV R 49/86
Nichtvermarktungsprämie bei bilanzierenden Landwirten passiv abzugrenzen und bei …
Auszug aus FG Thüringen, 25.02.2009 - I 443/06
RAP sind auch dann zu bilden, wenn sie ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben, jedenfalls dann, wenn die Leistung oder erwartete Leistung der öffentlichen Hand einerseits und die des Steuerpflichtigen andererseits in einem - den gegenseitigen Verträgen wirtschaftlich vergleichbaren - Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen (in diesem Sinne BFH- Urteil vom 17. September 1987 IV R 49/86, BStBl II 1988, 327).
- BFH, 12.01.2011 - I K 1/10
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine …
Die deswegen erhobene Klage hatte Erfolg (Urteil des Thüringer Finanzgerichts --FG-- vom 25. Februar 2009 I 443/06, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1738).