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   FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15   

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https://dejure.org/2016,30324
FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15 (https://dejure.org/2016,30324)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.01.2016 - 3 K 693/15 (https://dejure.org/2016,30324)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 3 K 693/15 (https://dejure.org/2016,30324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerlicher Abzug von Aufwendungen für die Miete einer möblierten Wohnung; Abzug einer Umzugskostenpauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten einer Arbeitnehmerin bei Umzug in mehreren Etappen bis zum Einzug in eine "endgültige" Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerlicher Abzug von Aufwendungen für die Miete einer möblierten Wohnung; Abzug einer Umzugskostenpauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Einkommensteuerlicher Abzug von Aufwendungen für die Miete einer möblierten Wohnung; Abzug einer Umzugskostenpauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten bei Umzug in mehreren Etappen bis zum Einzug in eine "endgültige" Wohnung - Mietaufwendungen für die "Zwischenwohnung" sind keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Mietaufwendungen der Erstwohnung bei einem beruflich bedingten Umzug in Etappen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wann fließen Aufwandspauschalen ab?

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG München, 15.01.1990 - 15 K 3048/89
    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Eine berufliche Veranlassung des gesamten Umzugs einschließlich von Zwischenetappen liegt nach dem Urteil des FG München (vom 15. Januar 1990 15 K 3048/89, EFG 1990, 418) vor, wenn die von Anfang an vorgesehene Wohnung aus nicht vom Steuerpflichtigen vertretbaren Gründen nicht sogleich bezogen werden kann und deshalb für eine kurze Übergangszeit eine andere Wohnung in Anspruch genommen werden muss.

    Entsprechend dem zutreffenden Urteil des FG München vom 15. Januar 1990 (15 K 3048/89, EFG 1990, 418) unterbricht danach eine vorübergehende unvorhergesehene und vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretende Zwischenstation die kausale und finale Beziehung des Umzugs zum Beruf des Arbeitnehmers nicht.

    Der vorliegende Fall, in dem die Klägerin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen keine angemessene Wohnung fand, ist aus Sicht des hiesigen Gerichts vergleichbar mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des FG München vom 15. Januar 1990 (15 K 3048/89, EFG 1990, 418) zugrunde lag.

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99

    Beendigung eines beruflich veranlassten Umzugs

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 78/99, BFHE 193, 315, BStBl II 2001, 70), der das hiesige Gericht folgt, endet die berufliche Veranlassung eines Umzugs regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.

    Unter dem Eindruck, dass der BFH in seinem Urteil vom 21. September 2000 (IV R 78/99, a. a. O.) eine wesentlich strengere Auffassung als die Finanzgerichte vertrat, wurde in der Literatur (vgl. Valentin, EFG 2001, 433) die Meinung vertreten, dass die Kosten der Zwischenmiete, der Zwischenlagerung von Möbeln oder eines zweiten Umzugs auch nicht mehr in den Fällen der vorübergehenden Benutzung einer der Größe und/oder Ausstattung nach unangemessenen "Zwischenwohnung" geltend gemacht werden können.

  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 224/94

    Einkommensteuer; Werbungskosten bei einem Umzug in Etappen

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Nach Auffassung des BFH sind auch Einlagerungskosten in nicht unerheblicher Weise privat veranlasst, die wegen der Veräußerung einer bisher genutzten Eigentumswohnung zum Zwecke der Finanzierung des Neubaus eines Wohnhauses (am neuen Beschäftigungsort) entstanden sind (gegen FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 1997 3 K 1429/96 E, juris.; und wohl auch gegen FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516).

    Eine berufliche Veranlassung des letzten, endgültigen Umzugs wurde von Instanzgerichten bejaht, wenn die "Zwischenwohnung" nur einen behelfsmäßigen Charakter hatte und im Grunde - wie z. B. die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer möblierten Wohnung - nur dazu diente, den Steuerpflichtigen zu beherbergen, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hatte (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.1996 - 1 K 2/96
    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    So hat auch das Niedersächsische FG (Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13) zutreffend entschieden, dass die Kosten eines Umzugs aus einem gemieteten Reihenhaus, in das ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eingezogen ist, in ein eigenes neu gebautes Einfamilienhaus nicht mehr beruflich, sondern privat veranlasst ist.

    Eine berufliche Veranlassung des letzten, endgültigen Umzugs wurde von Instanzgerichten bejaht, wenn die "Zwischenwohnung" nur einen behelfsmäßigen Charakter hatte und im Grunde - wie z. B. die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer möblierten Wohnung - nur dazu diente, den Steuerpflichtigen zu beherbergen, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hatte (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13).

  • FG Niedersachsen, 06.09.1996 - IX 422/90

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Umzug als Werbungskosten;

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    So hat auch das Niedersächsische FG (Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13) zutreffend entschieden, dass die Kosten eines Umzugs aus einem gemieteten Reihenhaus, in das ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eingezogen ist, in ein eigenes neu gebautes Einfamilienhaus nicht mehr beruflich, sondern privat veranlasst ist.

    Eine berufliche Veranlassung des letzten, endgültigen Umzugs wurde von Instanzgerichten bejaht, wenn die "Zwischenwohnung" nur einen behelfsmäßigen Charakter hatte und im Grunde - wie z. B. die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer möblierten Wohnung - nur dazu diente, den Steuerpflichtigen zu beherbergen, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hatte (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13).

  • FG Düsseldorf, 04.06.2013 - 10 K 734/11

    Betriebsausgabenabzug für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers - Betriebliche

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009, 7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010, X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 13. April 2012, 2 BvR 642/12, n. v.; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013, 10 K 734/11 E, EFG 2013, 1023, unter 2.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung").
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009, 7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010, X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 13. April 2012, 2 BvR 642/12, n. v.; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013, 10 K 734/11 E, EFG 2013, 1023, unter 2.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung").
  • FG Düsseldorf, 02.12.2009 - 7 K 978/07

    Steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen für das selbstgenutzte

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009, 7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010, X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 13. April 2012, 2 BvR 642/12, n. v.; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013, 10 K 734/11 E, EFG 2013, 1023, unter 2.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung").
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung sind durch Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums im Rahmen des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 EStG pauschal abgegolten oder sind als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluss vom 21. September 2009, GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15
    Umzugskosten können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben (vgl. im einzelnen m. w. N. BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777; vom 15. November 1991 VI R 36/89, BStBl II 1992, 494).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2108/98

    Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 6/01
  • FG Brandenburg, 16.12.1997 - 3 K 1429/96

    Anspruch auf Berücksichtigung von beim Umzug entstandenen Möbeleinlagerungskosten

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