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   FG Berlin, 15.12.2005 - 1 K 1526/02   

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https://dejure.org/2005,22576
FG Berlin, 15.12.2005 - 1 K 1526/02 (https://dejure.org/2005,22576)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.12.2005 - 1 K 1526/02 (https://dejure.org/2005,22576)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 1 K 1526/02 (https://dejure.org/2005,22576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Abschreibung bei Nichterlangung des wirtschaftlichen Eigentums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Abschreibung bei Nichterlangung des wirtschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin, 10.10.2002 - 1 K 1285/00

    Nachträgliche Versagung einer bereits gewährten Sonderabschreibung nach dem

    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2005 - 1 K 1526/02
    Der Beklagte lehnte mit Einspruchsentscheidung vom 22. November 2002 die Berücksichtigung der geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von 25 937, 00 DM weiterhin ab und verwies zur Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 10. Oktober 2002 zum Aktenzeichen 1 K 1285/00 wegen Einkommensteuer 1996.

    Insofern weiche das Finanzgericht Berlin in seinem Urteil zum Aktenzeichen 1 K 1285/00 von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - ab, nach der ein Wirtschaftsgut bereits dann angeschafft sei, wenn der Erwerber die wirtschaftliche Verfügungsmacht hierüber erlangt habe, d. h. wenn der Erwerber zwar noch kein bürgerlich-rechtliches Eigentum, wohl aber wirtschaftliches Eigentum erlangt habe.

    Der Beklagte verweist auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin zum Aktenzeichen 1 K 1285/00, in dem ausgeführt werde, dass bis zum Abschluss des Aufhebungsvertrages weder rechtswirksam Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes - WEG - begründet noch die Klägerin wirtschaftliche Eigentümerin der von ihr gekauften Räumlichkeiten geworden sei.

    Dem Gericht haben die von dem Beklagten für die Klägerin zur Steuernummer 285/61061 geführten Einkommensteuerakten Band I und II sowie die Streitakte des Finanzgerichts Berlin zum Aktenzeichen 1 K 1285/00 zur Verhandlung vorgelegen.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine auf das Streitjahr 1997 übertragbaren Ausführungen in den Gründen des Urteils des Finanzgerichts Berlin vom 10. Oktober 2002 zum Aktenzeichen 1 K 1285/00 wegen Einkommensteuer 1996 sowie auf die Begründung des Beklagten in der Einspruchsentscheidung vom 22. November 2002 und macht sich diese zu eigen, § 105 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung - FGO -.

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/06

    Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Kaufvertrags über

    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2005 - 1 K 1526/02
    Revision eingelegt (BFH IX R 50/06).
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