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   FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16   

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FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16 (https://dejure.org/2019,25603)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - 4 K 9126/16 (https://dejure.org/2019,25603)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 4 K 9126/16 (https://dejure.org/2019,25603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227
    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erlass einer Kindergeldrückforderung nach Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erlass einer Kindergeldrückforderung nach Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16

    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Im Rahmen der Einziehung eines Kindergeld-Rückforderungsanspruchs kann nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen grundsätzlich einen Erlass des Rückforderungsbetrags aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO begründen (vgl. nur Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 4. Juli 2017 1 K 34/16, juris).

    Das Schleswig-Holsteinische FG hat in seinem Urteil vom 4. Juli 2017 (Az.: 1 K 34/16, juris) die Auffassung vertreten, dass eine schematische Beurteilung des Erlassanspruchs allein anhand der Frage einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gegenüber der zuständigen Familienkasse gemäß § 68 Abs. 1 EStG dem Regelungszweck des § 227 AO nicht gerecht.

    Daher kann der Senat den Überlegungen des Schleswig-Holsteinischen FG in dessen Urteil vom 4. Juli 2017 ( 1 K 34/16, juris) nicht folgen.

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    aa) Sachlich unbillig ist die Festsetzung oder Einziehung einer Steuer, wenn sie zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2014, 748).

    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte -im Sinne der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BStBl II 2013, 505 ; vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFH/NV 2014, 748 ).

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt in der Regel ebenfalls keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865 ; vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFH/NV 2014, 748 ).

  • FG Düsseldorf, 06.03.2014 - 16 K 3046/13

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Familienkasse bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    So ist anerkannt, dass ein Billigkeitserlass gemäß § 227 AO in der Regel dann nicht zu versagen ist, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat, z. B. einen gebotenen Hinweis an den Kindergeldberechtigten vergessen hat (FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, Entscheidungen der FG [EFG] 2011, 2176; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ; FG Münster, Urteil vom 12. Dezember 2016 13 K 91/16 Kg, juris).

    Diese Grundsätze hat der BFH gebilligt (für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , juris, wurde Prozesskostenhilfe [PKH] versagt, siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 16/16 [PKH], bisher nicht veröffentlicht, zitiert nach FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 1625/17 AO , juris; vgl. zudem FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176 ; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ).

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Ein Erlass setzt vielmehr einen gesetzmäßigen Anspruch voraus, der allerdings im offenen Widerspruch zu den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit bzw. dem ersichtlichen Zweck der gesetzlichen Regelung steht (FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 1625/17 AO , juris).

    Diese Grundsätze hat der BFH gebilligt (für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , juris, wurde Prozesskostenhilfe [PKH] versagt, siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 16/16 [PKH], bisher nicht veröffentlicht, zitiert nach FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 1625/17 AO , juris; vgl. zudem FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176 ; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ).

  • FG Düsseldorf, 22.09.2011 - 16 K 1279/11

    Rückforderungsanspruch der Familienkasse wegen zu Unrecht erfolgter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    So ist anerkannt, dass ein Billigkeitserlass gemäß § 227 AO in der Regel dann nicht zu versagen ist, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat und die Familienkasse die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung durch unsorgfältige Bearbeitung mitverursacht hat, z. B. einen gebotenen Hinweis an den Kindergeldberechtigten vergessen hat (FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, Entscheidungen der FG [EFG] 2011, 2176; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ; FG Münster, Urteil vom 12. Dezember 2016 13 K 91/16 Kg, juris).

    Diese Grundsätze hat der BFH gebilligt (für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. April 2016 16 K 377/16 AO , juris, wurde Prozesskostenhilfe [PKH] versagt, siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 16/16 [PKH], bisher nicht veröffentlicht, zitiert nach FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 1625/17 AO , juris; vgl. zudem FG Düsseldorf, Urteile vom 22. September 2011 16 K 1279/11, EFG 2011, 2176 ; vom 6. März 2014 16 K 3046/13 AO , EFG 2014, 977 ).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte könne die Anrechnung des nachträglich zurückgeforderten steuerlichen Kindergeldes auf Sozialleistungen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil es insoweit allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankomme (vgl. BSG -Urteil vom 23. Oktober 2011 B 14 AS 165/10 R, juris; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 L 2 AS 5392/11 juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 BPKH, juris).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Während Kindergeld nach dem früheren Bundeskindergeldgesetz ( BKGG ), auch soweit es im dualen System des Familienlastenausgleichs steuerlichen Zwecken diente, eine Sozialleistung darstellte, wird Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als Steuervergütung gezahlt (§ 31 Satz 3 EStG ; Bundestags-Drucksache [BT-Drucks.] 13/1558, 161; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 AS 5392/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückforderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte könne die Anrechnung des nachträglich zurückgeforderten steuerlichen Kindergeldes auf Sozialleistungen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil es insoweit allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankomme (vgl. BSG -Urteil vom 23. Oktober 2011 B 14 AS 165/10 R, juris; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 L 2 AS 5392/11 juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 BPKH, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2010 - L 3 AS 64/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte könne die Anrechnung des nachträglich zurückgeforderten steuerlichen Kindergeldes auf Sozialleistungen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil es insoweit allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankomme (vgl. BSG -Urteil vom 23. Oktober 2011 B 14 AS 165/10 R, juris; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 L 2 AS 5392/11 juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 BPKH, juris).
  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
    So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte -im Sinne der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BStBl II 2013, 505 ; vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFH/NV 2014, 748 ).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16

    Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen

  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

  • FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

  • BFH, 23.01.2020 - III R 16/19

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung - kein Eingriff in das Recht auf

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2019 - 4 K 9126/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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