Rechtsprechung
FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03 (3) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Übernahme eines Bußgelds durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als Arbeitslohn; Beurteilung der Übernahme aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers; Sittenwidrigkeit der Übernahme eines Bußgelds
- Judicialis
EStG 1997 § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1997 § 8 Abs. 1; ; OWiG § 17; ; OWiG § 30; ; StPO § 153a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Geldwerter Vorteil - Übernahme von hohen Geldbußen durch den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03 (3)
- BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Die Beteiligten haben sich am ... im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit einer Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren VI R 29/00 einverstanden erklärt und das Gericht gebeten, nach Vorliegen des BFH-Urteils und nach dazu erfolgter Stellungnahme der Beteiligten über den vorliegenden Rechtsstreit zu entscheiden.In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl. II 2005, 367, m.w.N.; vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl. II 1985, 718).
- BFH, 10.09.1957 - I 322/56 S
Absetzbarkeit von Geldstrafen und von wegen Zuwiderhandlungen gegen das …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Mit Einspruchsentscheidung vom ... begründete der Beklagte die Zurückweisung des Einspruchs wie folgt: Zu Recht sei die Übernahme der dem Kläger auferlegten Geldbußen durch die GmbH als Arbeitslohn beurteilt und der Lohnsteuer unterworfen worden (BFH-Urteil BStBl. III 1957, 415).Das von dem Beklagten angeführte Urteil vom 10.09.1957 (BStBl. III 1957, 415) sei nicht einschlägig, weil dort die Frage der Versteuerung einer Geldbuße als Arbeitslohn nicht behandelt werde.
- BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Zwischen dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse um so geringer zählt, je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl. II 1990, 472; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl. II 1997, 97).
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt demnach nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Veranlassung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vorteil in ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse zuwendet (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl. II 1988, 726). - BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93
Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Zwischen dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse um so geringer zählt, je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl. II 1990, 472; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl. II 1997, 97). - BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Dies folgt aus den allgemeinen Regeln des Steuerprozesses, nach denen der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen trägt, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl.1987 II S. 679, 680 m.w.N.). - BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von …
Auszug aus FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
In diesem Zusammenhang sind äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände eingehend zu würdigen (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl. II 2005, 367, m.w.N.; vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl. II 1985, 718).
- BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 202 veröffentlichten Gründen ab.