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   FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03   

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https://dejure.org/2005,16538
FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03 (https://dejure.org/2005,16538)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2005 - VI 48/03 (https://dejure.org/2005,16538)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2005 - VI 48/03 (https://dejure.org/2005,16538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 31; EStG § 36
    Abzugsfähigkeit von Kindesunterhalt des geschiedenen Elternteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Kindesunterhalt des geschiedenen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungswidrige Benachteiligung durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs; Gleichstellung des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs mit dem Kindergeld; Kind betreuender Elternteil als Empfänger des staatlichen Kindergeldes; Halbteilungsgrundsatz für den ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Abzugsfähigkeit von Kindesunterhalt des geschiedenen Elternteils

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1444
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Durch diese Regelung wird der für den steuerlichen Familienleistungsausgleich maßgebliche Halbteilungsgrundsatz verwirklicht, der besagt, dass die steuerlichen Entlastungen durch das Kindergeld oder alternativ die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu Gute kommen müssen (vgl. BFH, Vorlagebeschluss vom 30.11.2004, VIII R 51/03, BFH/NV 2005, 443).

    Der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG begründet in seiner Ausprägung als "horizontale Steuergleichheit" weitere verfassungsrechtliche Anforderungen (vgl. BFH, Vorlagebeschluss vom 30.11.2004, VIII R 51/03, BFH/NV 2005, 443 mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    In diesen sog. Mängelfällen sieht der BFH es mit dem Grundgesetz als nicht vereinbar an, die tarifliche ESt um die Hälfte des gezahlten Kindergeldes zu erhöhen, wenn das Kindergeld nicht angerechnet worden ist (BFH, Vorlagebeschluss vom 30.11.2004, VIII R 51/03, BFH/NV 2005, 443 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Das Gebot, bei allen Steuerpflichtigen unabhängig von ihren individuellen Grenzsteuersatz die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für den Kindesunterhalt in der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Folgerichtigkeit (BVerfG, Urteil vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 271; Beschlüsse vom 22.06.1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Das Gebot, bei allen Steuerpflichtigen unabhängig von ihren individuellen Grenzsteuersatz die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für den Kindesunterhalt in der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Folgerichtigkeit (BVerfG, Urteil vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 271; Beschlüsse vom 22.06.1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Mit der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt, die dem Barunterhaltspflichtigen grundsätzlich nach § 1612 b Abs. 1 BGB zusteht, erhält er im Ergebnis einen vollen Anteil am gesetzlichen Kindergeld (BVerfG, Beschluss vom 9.4.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschluss vom 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 m.w.N.) verlangt das Grundgesetz , dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der ESt freigestellt wird.
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/98

    Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 48/03
    Ziel der Regelung ist es, eine Doppelbegünstigung zu vermieden (Bundestagsdrucksache 13/1558, S. 157; siehe auch BFH, Urteil vom 16.03.2004, VIII R 88/98, BFH/NV 2004, 1154 ).
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