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   FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12   

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FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12 (https://dejure.org/2012,8968)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2012 - 2 K 4/12 (https://dejure.org/2012,8968)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 2 K 4/12 (https://dejure.org/2012,8968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus Vertrauensschutzgründen auf Grund des sog. Verpachtungserlasses vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34))

  • Justiz Hamburg

    § 163 AO, § 227 AO, § 14 EStG 1997, § 4 Abs 1 S 2 EStG 1997
    Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus Vertrauensschutzgründen auf Grund des sog. Verpachtungserlasses vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus Vertrauensschutzgründen auf Grund des sogen. Verpachtungserlass vom 17.12.1965

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.03.2009 - IV B 17/08

    Darlegung der Rechtsfortbildung -Vorliegen einer Divergenz - Verfahrensfehler:

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (IV B 17/08) wurde mit Beschluss des BFH vom 13.03.2009 als unzulässig zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben vorgelegen Band I und III der Einkommensteuerakte mit drei Heftern Nebenakten, die Handakten des Beklagten zu dem Verfahren 6 K 206/04 und IV B 17/08 zu der Steuernummer .../.../... und die Erlassantragsakte zu der Steuernummer .../.../... Des Weiteren ist die Akte des Verfahrens 6 K 206/04 beigezogen worden.

    Vielmehr ist - wie bereits der BFH (IV B 17/08) und das FG (6 K 206/04) in dem vorangegangenen Rechtsstreit über die Steuerfestsetzung entschieden haben - die Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass (BStBl II 1966, 34 und BStBl II 1965, 5) als Auslegung des Anwendungsbereichs der §§ 14, 16 Einkommensteuergesetz (EStG) erlassen worden und damit als norminterpretierende Richtlinie zu verstehen.

    Über den Charakter der streitgegenständlichen koordinierten Ländererlasse hat der BFH in dem Verfahren IV B 17/08 entscheiden.

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Liegt hingegen eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung vor, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts durch die nachgeordneten Behörden sichern soll, kann diese weder eine einer Rechtsverordnung vergleichbare Bindung aller Rechtsanwender noch eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeiführen (BFH - Urteil vom 26.04.1995, XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; Urteil vom 31.10.1990, I R 3/86, BStBl II 1991, 610).

    Für den Fall einer rückwirkenden verschärfenden Änderung der Rechtsprechung ist es Sache der obersten Verwaltungsbehörden, auf der Grundlage der §§ 163 oder 227 AO unbillige Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes durch Übergangsregelungen zu vermeiden, die auch von den Gerichten grundsätzlich zu beachten sind (BFH - Urteil vom 31.10.1990, I R 3/86, BStBl II 1991, 610 m. w. N.).

    Dies gilt nur für den Fall, dass nach einheitlicher Auffassung eine Verschärfung der Rechtsprechung gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung vorliegt (vgl. BFH - Urteil vom 31.10.1990, I R 3/86, BStBl II 1991, 610).

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04

    Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965;

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Es kann letztlich dahin stehen, ob die koordinierten Ländererlasse (BStBl II 1966, 34 und BStBl II 1965, 5) tatsächlich eine Vertrauensschutzregelung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine verschärfende Rechtsprechung enthalten, wie das Finanzgericht Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 28.02.2007 (2 K 710/04, zitiert nach juris) wohl annimmt.

    Der vom Kläger für seine Auffassung angeführten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 28.02.2007, 2 K 710/04, a. a. O.) liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, denn in jenem Fall sind nach der parzellenweisen Verpachtung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mehr erklärt worden, Steuerpflichtiger und Finanzamt gingen von einer erfolgten Betriebsaufgabe aus.

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Der Begriff der Unbilligkeit entspricht dem in § 163 AO, so dass dieselben Kriterien für den Regelungsbereich heranzuziehen sind (vgl. BFH- Urteil vom 26.10.1994, X R 104/92, BStBl II 1995, 297 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung;

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Die in Bezug genommene Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (vom 14.09.2004, 16 K 4939/02 E) ist zur Steuerfestsetzung und nicht zu §§ 163, 227 AO ergangen.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Denn es bestehen bereits grundsätzliche Bedenken, ob überhaupt eine verschärfende Rechtsprechung vorlag, wenn nach der geänderten Rechtsprechung (vgl. BFH - Urteil des Großen Senats vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124; Urteil vom 18.03.1964, IV 114/61 S, BStBl III 1964, 303) (weiterhin) ein Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des verpachteten Betriebs bestand und die Nichtabgabe einer Aufgabeerklärung zu einem Fortbestehen des Betriebs und damit gerade nicht zu einer Aufdeckung der stillen Reserven und einer Besteuerung führte.
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Denn es bestehen bereits grundsätzliche Bedenken, ob überhaupt eine verschärfende Rechtsprechung vorlag, wenn nach der geänderten Rechtsprechung (vgl. BFH - Urteil des Großen Senats vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124; Urteil vom 18.03.1964, IV 114/61 S, BStBl III 1964, 303) (weiterhin) ein Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des verpachteten Betriebs bestand und die Nichtabgabe einer Aufgabeerklärung zu einem Fortbestehen des Betriebs und damit gerade nicht zu einer Aufdeckung der stillen Reserven und einer Besteuerung führte.
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Diese bisherige Verwaltungsauffassung ist durch die Entscheidung des BFH vom 15.10.1987 (IV R 66/86, BStBl II 1988, 260) in der Weise relativiert worden, dass eine parzellenweise Verpachtung der bisher vom Land- und Forstwirt selbst bewirtschafteten Ländereien nicht die Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben muss, also nicht zwingend eine Betriebsaufgabe anzunehmen ist.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Liegt hingegen eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung vor, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts durch die nachgeordneten Behörden sichern soll, kann diese weder eine einer Rechtsverordnung vergleichbare Bindung aller Rechtsanwender noch eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeiführen (BFH - Urteil vom 26.04.1995, XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; Urteil vom 31.10.1990, I R 3/86, BStBl II 1991, 610).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12
    Die Regelung bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (vgl. BFH - Urteil vom 16.03.2000, IV R 3/99, BStBl II 2000, 372).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Die Entscheidung des FG geht schon deshalb fehl, weil es sich bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass in BStBl II 1966, 34 --entgegen der Auffassung des FG-- nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern vielmehr um eine norminterpretierende Richtlinie zur Auslegung des Anwendungsbereichs der §§ 14, 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt (s. BFH-Beschluss vom 13.03.2009 - IV B 17/08; FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2012 - 2 K 4/12; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27.11.2014 - 1 K 161/12).
  • FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13

    Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob der Verpachtungserlass vom 17.12.1965 ein im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigender Verwaltungserlass ist (so FG Niedersachsen, Urt. vom 28.02.2007 - 2 K 710/04) oder lediglich eine norminterpretierende Richtlinie darstellt (FG Hamburg, Urt. vom 27.01.2012 - 2 K 4/12; zu einer norminterpretierenden Richtlinie tendierend nunmehr auch FG Niedersachsen, Urt. vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11).

    Denn jedenfalls ist Voraussetzung für den Vertrauensschutz, dass Vermögensdispositionen im Vertrauen auf den Erlass vorgenommen werden (FG Hamburg, Urt. vom 27.01.2012 - 2 K 4/12; FG Niedersachsen, Urt. vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11).

  • FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11

    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines

    Abgesehen davon, dass sich mit guten Gründen abweichend von dem Senatsurteil vom 28. Februar 2007 ein Vertrauensschutz im Hinblick auf den Charakter des Verpachtungserlasses als norminterpretierende Verwaltungsanweisung generell ablehnen lässt (so FG Hamburg, n. rkr. Urteil vom 27. Januar 2012, 2 K 4/12, zit. n. juris; Felsmann, Besteuerung der Landwirte, Teil A, Rz. 584, offen gelassen im BFH-Urteil vom 8. März 2007, IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640 und nicht abschließend entschieden im BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris), unterscheidet sich der Sachverhalt, der dem vorgenannten Senatsurteil zugrunde lag, entscheidungserheblich von der nunmehr zu entscheidenden Fallkonstellation.
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