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   FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02   

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https://dejure.org/2007,14098
FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02 (https://dejure.org/2007,14098)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.12.2007 - 3 K 10/02 (https://dejure.org/2007,14098)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 3 K 10/02 (https://dejure.org/2007,14098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 146 Abs 2 BewG, § 146 Abs 3 BewG, § 146 Abs 4 BewG, § 155 FGO, § 227 Abs 1 S 1 ZPO
    Mitteilung der Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Erhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung - Auslegung eines nicht bezifferten Klageantrags - Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes nach dem ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung sog. Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für ein bebautes Grundstück nach dem Ertragswertverfahren; Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung aus wichtigem Grund; Interpretation eines auslegungsfähigen Antrags ...

  • Judicialis

    BewG § 146 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 146 Abs. 2; BewG § 146 Abs. 3
    Ertragswertverfahren; Grundbesitzwert; Leerstandszeit; Wertminderung - Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne kann sich etwa zum einen daraus ergeben, dass das Gericht den Beteiligten oder seinen Bevollmächtigten nicht ordnungsgemäß geladen hat (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Anm. 14, m. w. N. zur Rspr.), und zum anderen daraus, dass einem Verfahrensbeteiligten, dessen Bevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung das Mandat niedergelegt hat, nicht zugemutet werden kann, kurzfristig einen anderen Bevollmächtigten zu suchen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28.08.1992 5 B 159/95, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 80).

    In diesem Fall ist offenkundig, dass der Kläger alles getan hat, um seine Rechte und Pflichten als Verfahrensbeteiligter wahrzunehmen (vgl. Urteil des BVerwG in NJW 1993, 80).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 07.11.2006 1 BvL 10/02 (BFH/NV 2007, Beilage 2, 237) verstoßen die derzeit geltenden Regeln über die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegen Verfassungsrecht.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 B 159.95

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne kann sich etwa zum einen daraus ergeben, dass das Gericht den Beteiligten oder seinen Bevollmächtigten nicht ordnungsgemäß geladen hat (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Anm. 14, m. w. N. zur Rspr.), und zum anderen daraus, dass einem Verfahrensbeteiligten, dessen Bevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung das Mandat niedergelegt hat, nicht zugemutet werden kann, kurzfristig einen anderen Bevollmächtigten zu suchen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28.08.1992 5 B 159/95, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 80).
  • BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74

    Ladung - Zustellung - Niedergelegtes Mandat - Zeitpunkt der Anzeige

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
    Es kann vielmehr davon ausgehen, dass auf Seiten des Klägers in jedem Falle ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, entweder in der Person des Klägers selbst oder in der Person des (bisherigen) Prozessbevollmächtigten, wobei Letzteres gemäß § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO dem Kläger wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.03.1975 12 RJ 330/74, NJW 1975, 1384).
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