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   FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10   

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https://dejure.org/2011,25353
FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10 (https://dejure.org/2011,25353)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.06.2011 - 11 K 2515/10 (https://dejure.org/2011,25353)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 11 K 2515/10 (https://dejure.org/2011,25353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs 1 FGO, § 138 Abs 2 S 1 FGO, § 138 Abs 2 S 2 FGO, § 137 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderopfer hinsichtlich der nicht ausreichenden Erfassung der Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung durch den Sonderausgabenabzug; Rechtfertigung einer Kostenentscheidung zu Lasten der Behörde durch ein Sonderopfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen; Kostenbeschluss; Sonderopfer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung bei Klageerhebung trotz Vorläufigkeitsvermerk bei verfassungswidriger Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 706
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 (BGBl I 2008, 540; HFR 2008, 500) bezüglich der Vorsorgeaufwendungen Steuerpflichtigen insoweit hinsichtlich der Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen ein Sonderopfer auferlegt, als der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasse.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 123/94

    Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen

    Auszug aus FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10
    Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dem Finanzamt die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hat obsiegen können (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2005 VI R 123/94, BStBl II 2006, 39).
  • BFH, 30.11.2007 - III B 26/07

    Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder - fehlendes

    Auszug aus FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10
    7 Für den Streitfall konnte zugunsten des Beklagten bei summarischer Prüfung auch nicht berücksichtigt werden, dass die strittigen Steuerbescheide hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen für vorläufig erklärt worden waren und einer Klage daher das Rechtsschutzbedürfnis fehlen könnte (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 30. November 2007 III B 26/07, BFH/NV 2008, 374).
  • VG Freiburg, 03.11.2011 - 5 K 155/10

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.03.2011 - 7 KS 25/11 - juris, m.w.N.; vgl. auch, allerdings zu § 138 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 137 FGO, Hess. FG, Beschl. v. 14.06.2011 - 11 K 2515/10 - juris).
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