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   FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09   

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https://dejure.org/2009,14556
FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09 (https://dejure.org/2009,14556)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.04.2009 - 6 K 697/09 (https://dejure.org/2009,14556)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. April 2009 - 6 K 697/09 (https://dejure.org/2009,14556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 UStG
    Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer; Kriterien zur Bestimmung von Entgelt im Spielbankbetrieb nach den Vorgaben des Europarechts; Grundlagen für die Annahme eines Geldgeschenkes an ...

  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1
    Einbeziehung eines automatischen Tronceinbehalts beim Automatenglücksspiel in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer; Spielbank; Spielautomat; Entgelt; Glücksspiel; Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbeziehung eines automatischen Tronceinbehalts beim Automatenglücksspiel in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1787
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Nicht zuletzt habe der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen Urteilen vom 5. Mai 1994 (Rs. C-38/93 - Glawe - , amtliche Sammlung 1994 I-1692) und 17. September 2001 (Rs. C- 498/99 - Town & County Factors -, amtliche Sammlung 2002 I-7197) entschieden, dass bei der Veranstaltung von Glücksspielen als Entgelt nur derjenige Teil der Einnahmen zu erfassen sei, der dem Unternehmer endgültig verbleibe und über den er nach freiem Ermessen selbst verfügen könne.

    Dort hat der BFH unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-38/93 - Glawe - (Urteil vom 5. Mai 1994, amtliche Sammlung 1994 I-1679) ausgeführt, dass der Anteil der Spieleinsätze, der als Gewinn an die Spieler ausgeschüttet wird, zur Bestimmung des Entgeltes herauszurechnen sei.

    Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage von Glücksspielumsätzen hat der EuGH mit Urteil vom 5. Mai 1994 (Rs. C-38/93 - Glawe -, amtliche Sammlung 1994 I-1679) entschieden, dass beim Automatenspiel der Anteil der Spieleinsätze, der von vornherein zwingend als Gewinn wieder auszuschütten ist, kein Bestandteil der Gegenleistung ist (vgl. Rdnr. 12).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Nicht zuletzt habe der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen Urteilen vom 5. Mai 1994 (Rs. C-38/93 - Glawe - , amtliche Sammlung 1994 I-1692) und 17. September 2001 (Rs. C- 498/99 - Town & County Factors -, amtliche Sammlung 2002 I-7197) entschieden, dass bei der Veranstaltung von Glücksspielen als Entgelt nur derjenige Teil der Einnahmen zu erfassen sei, der dem Unternehmer endgültig verbleibe und über den er nach freiem Ermessen selbst verfügen könne.

    zusammensetzt Dementsprechend erbringt der (durchschnittliche) Spieler seinen Spieleinsatz im Wesentlichen, um sich - neben einem gewissen Spielvergnügen - eine bestimmte Gewinnchance zu sichern (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 27. September 2001 Rs. C- 498/99 - Town & County Factors, amtliche Sammlung 1999 I-7175, Rdnr. 89).

    In seiner Entscheidung vom 17. September 2002 (Rs. C-498/99 - Town & County Factors -, amtliche Sammlung 2002 I-7197) hat er jedoch klar gestellt, dass dies nur dann gilt, wenn dieser Anteil bereits beim Einwurf in den Automaten technisch und gegenständlich abgetrennt wird (vgl. Rdnr. 30).

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Aufgrund des fehlenden eigenen Anspruchs des Spielbankpersonals an dem Tronc-Einnahmen, bedarf es auch der Regelung des § 7 Abs. 2 Hess.SpielbG 1988 bzw. § 14 Abs. 2 Hess.SpielbG 2007, wonach der Tronc vom Spielbankunternehmer für das Personal zu verwalten und zu verwenden ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 382 und VI R 49/06, BFH/NV 2009, 479).

    Im Streitfall fehlt es jedoch an einer originären eigenen Berechtigung des Spielbankpersonals am Troncaufkommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, BFH/NV 2009, 382 und VI R 49/06, BFH/NV 2009, 479).

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Aufgrund des fehlenden eigenen Anspruchs des Spielbankpersonals an dem Tronc-Einnahmen, bedarf es auch der Regelung des § 7 Abs. 2 Hess.SpielbG 1988 bzw. § 14 Abs. 2 Hess.SpielbG 2007, wonach der Tronc vom Spielbankunternehmer für das Personal zu verwalten und zu verwenden ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 382 und VI R 49/06, BFH/NV 2009, 479).

    Im Streitfall fehlt es jedoch an einer originären eigenen Berechtigung des Spielbankpersonals am Troncaufkommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, BFH/NV 2009, 382 und VI R 49/06, BFH/NV 2009, 479).

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Daher handelt es sich bei "freiwilligen" Mehraufwendungen um Entgelt, wenn zwischen der erhaltenen Leistung und der Zahlung eine innere Verknüpfung besteht und damit ein anderer Zahlungsgrund (beispielsweise als Zuschuss, Schenkung oder Strafzahlung) ausscheidet (vgl. BFH Urteile vom 19. August 1971 V R 74/68, BStBl II 1972, 24 vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BStBl II 1972, 405 und vom 25. November 1986 V R 109/78, BStBl II 1987, 228; Wagner in Sölch/ Ringleb § 10, Rdnr. 90).

    Aufgrund einer solchen inneren Verknüpfung zwischen der Zahlung und der Leistung gehören beispielsweise die Trinkgelder eines selbstständigen Taxifahrers zu seinem Entgelt (BFH-Urteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BStBl II 1972, 405).

  • BFH, 19.08.1971 - V R 74/68

    Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Daher handelt es sich bei "freiwilligen" Mehraufwendungen um Entgelt, wenn zwischen der erhaltenen Leistung und der Zahlung eine innere Verknüpfung besteht und damit ein anderer Zahlungsgrund (beispielsweise als Zuschuss, Schenkung oder Strafzahlung) ausscheidet (vgl. BFH Urteile vom 19. August 1971 V R 74/68, BStBl II 1972, 24 vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BStBl II 1972, 405 und vom 25. November 1986 V R 109/78, BStBl II 1987, 228; Wagner in Sölch/ Ringleb § 10, Rdnr. 90).

    Eine solche gesetzliche Vorgabe über die Verwendung des Tronc ist für die Bemessung des Entgeltes jedoch unerheblich, da es nicht darauf ankommt, in welcher Weise über das Entgelt nach seiner Vereinnahmung verfügt wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1971 V R 74/68, BStBl II 1972, 24).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    "Diese Gegenleistung stellt also den subjektiven, nämlich tatsächlich erhaltenen Wert und nicht einen nach objektiven Kriterien geschätzten Wert dar" (vgl. nur Urteil vom 16. Oktober 1997, Rs. C-258/95 - Fillibeck -, amtlich Sammlung 1997, I- 5577, Rdnr. 13 f. m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Daher handelt es sich bei "freiwilligen" Mehraufwendungen um Entgelt, wenn zwischen der erhaltenen Leistung und der Zahlung eine innere Verknüpfung besteht und damit ein anderer Zahlungsgrund (beispielsweise als Zuschuss, Schenkung oder Strafzahlung) ausscheidet (vgl. BFH Urteile vom 19. August 1971 V R 74/68, BStBl II 1972, 24 vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BStBl II 1972, 405 und vom 25. November 1986 V R 109/78, BStBl II 1987, 228; Wagner in Sölch/ Ringleb § 10, Rdnr. 90).
  • BFH, 09.08.2007 - V B 96/07

    Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    Hierzu verwies die Klägerin auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 9. August 2007 (V B 96/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 850).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09
    b) Der Einbeziehung der Tronc-Zahlungen in das Entgelt stehen auch nicht die Entscheidungen des BFH zur Bestimmung des Entgelts im Spielbankbetrieb entgegen (vgl. Urteile vom 20. Januar 1997 V R 20/95, BFH/NV 1997, 240 und vom 30. Januar 1997 V R 27/95, BFH/NV 1997, 527).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

  • BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96

    Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der

  • BFH, 13.11.1973 - VII R 32/71

    Steuerbescheid - Änderungsbescheid - Gegenstand des Verfahrens - Unzulässige

  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach insoweit erfolglosem Einspruch erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1787 veröffentlichten Urteil ab.
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