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   FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05   

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https://dejure.org/2006,8767
FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05 (https://dejure.org/2006,8767)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2006 - 14 K 92/05 (https://dejure.org/2006,8767)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 14 K 92/05 (https://dejure.org/2006,8767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 76 Abs. 1 FGO; § 79 Abs. 1 Nr. 3 FGO
    Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht; Ermitllung der durchschnittlichen ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen; Erzielung eines Totalüberschusses bei Vermietungstätigkeit

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 21 Abs. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Vermietung; Ferienwohnung; Feststellungslast - Feststellungslast für wesentliche Unterschreitung ortsüblicher Vermietungszeiten für Ferienwohnungen beim Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellungslast für wesentliche Unterschreitung ortsüblicher Vermietungszeiten für Ferienwohnungen beim Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerpflicht bei Vermietung von Ferienwohnungen mit Einkünfteerzielungsabsicht; Ermitllung der durchschnittlichen ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen; Erzielung eines Totalüberschusses bei Vermietungstätigkeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verluste bei der Vermietung von Ferienwohnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1772
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Dieses Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hat der Bundesfinanzhofmit Urteil vom 14. Dezember 2004 (IX R 70/02) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs die zur Prognose führende Unterschreitungsgrenze bei mindestens 25 v.H. anzusetzen (vgl. das in diesem Verfahren im ersten Rechtsgang ergangene BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 70/02 sowie BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388, 389).

    Zwar enthält das Urteil des Bundesfinanzhofs im ersten Rechtsgangvom 14. Dezember 2004 (IX R 70/02) keinen ausdrücklichen Hinweis, wie zu verfahren ist, wenn sich die ortsüblichen Vermietungszeiten für Ferienwohnungen in .

    In dem Urteil des Bundesfinanzhofsvom 14. Dezember 2004 IX R 70/02 heißt es jedoch ausdrücklich, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige beabsichtige, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs die zur Prognose führende Unterschreitungsgrenze bei mindestens 25 v.H. anzusetzen (vgl. das in diesem Verfahren im ersten Rechtsgang ergangene BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 70/02 sowie BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388, 389).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Zudem kommt es für die Frage, ob die Klägerin die durchschnittliche Vermietungszeit in beiden Streitjahren um mehr als 25 v.H. unterschritten hat, nach dem in diesem Verfahren im ersten Rechtsgang ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofsvom 14. Dezember 2004 (IX R 70/03) ausdrücklich nur auf die ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen in .
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Komme das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass die Klägerin die Ferienwohnungen teilweise selbst genutzt habe, müsse es bei der jeweiligen Wohnung, die auf die Selbstnutzung und auf die Vermietung entfallenden Kosten aufteilen und durch eine Prognose nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofsvom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726 feststellen, ob durch die Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden könne.
  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Hiergegen hat die Klägerin und ihr Ehemann beim Niedersächsischen Finanzgericht zum Aktenzeichen 14 K 498/97 Klage erhoben, die das Gericht mit Urteil vom 26. April 2001 als unbegründet abgewiesen hat.
  • BFH, 29.11.2005 - IX B 109/05

    Ferienwohnung - Einkünfteermittlung - durchschnittliche Vermietungszeit einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhofmit Beschluss vom 29. November 2005 IX B 109/05, BFH/NV 2006, 719 nochmals ausdrücklich entschieden, dass bei der Prüfung der Frage, ob das Vermieten einer Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen unterschreite, von der durchschnittlichen Vermietungszeit der Ferienwohnungen an einem Ferienort auszugehen ist.
  • BFH, 18.01.1968 - V B 4/66

    Finanzgericht - Bundesfinanzhof - Erster Rechtsgang - Rechtliche Beurteilung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Diese Rechtsfrage ist im vorliegenden Fall jedoch nicht (mehr) klärbar, da der Bundesfinanzhof bereits im ersten Rechtsgang entschieden hat, in welchen Fällen die Einkünfteerzielungsabsicht der Klägerin anhand einer Prognose zu überprüfen ist, und er diese im Verfahren des ersten Rechtsgangs vertretene Rechtsauffassung auch im Revisionsverfahren nach dem Grundsatz der Selbstbindung des Revisionsgerichts beachten müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 4/66, BStBl II 1968, 382; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Auflage 2006, § 126 Rz. 30).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
    Das Gericht hat die Revision nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, obwohl beim Bundesfinanzhofs seit dem 21. April 2006 zum Aktenzeichen IX R 15/06 ein Revisionsverfahren zu der Frage anhängig ist, ob bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Prognoseentscheidung überprüft werden kann, wenn offensichtlich ein Totalüberschuss nicht zu erwirtschaften ist.
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Es konnte in seinem in EFG 2007, 1772 veröffentlichten Urteil keine ortsüblichen Vermietungszeiten für Ferienwohnungen feststellen.
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