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   FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08   

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https://dejure.org/2011,22538
FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08 (https://dejure.org/2011,22538)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2011 - 3 K 35/08 (https://dejure.org/2011,22538)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2011 - 3 K 35/08 (https://dejure.org/2011,22538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuerbarkeit des Honorars einer Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII - Kein Abzug der Kosten eines sog. Lagerraums mit Studien- und Ausbildungsunterlagen und Renovierungsaufwendungen für ein ehemaliges "Häuslingshaus" als vorweggenommene Werbungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 SGB VIII; § 3 Nr. 11 EStG; § 9 EStG; § 18 EStG
    "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der Familie sind steuerbar; Steuerbarkeit von "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der Familie; Abzug der Kosten eines sog. "Lagerraums" mit Studien- und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit des Honorars einer Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII - Renovierungsaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der Familie sind steuerbar; Steuerbarkeit von "Honorarpauschalen" als Erziehungsstelle für die Aufnahme eines Kindes in der Familie; Abzug der Kosten eines sog. "Lagerraums" mit Studien- und ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Darüber hinaus waren die Räume typischerweise mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. (in späteren Entscheidungen) Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 m.w.N. aus der umfangreichen Rechtsprechung).

    Eine andere Betrachtungsweise würde nach der Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 2003, 139) im Hinblick auf eine durch äußere Umstände vorgegebene Raumaufteilung und -nutzung zu willkürlichen Ergebnissen führen können.

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Mit der Zahlung der Pflegegelder sei keine vollständige Ersetzung des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Pflegeeltern beabsichtigt (BFH-Urteil in BStBl II 1984, 571); Zuwendungen an Pflegeeltern ähnelten in vielerlei Hinsicht Zahlungen, die die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhielten (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl II 1990, 1018).

    44 Diesen Leistungen gegenübergestellt hat der BFH als steuerpflichtige Einnahmen Zahlungen an Personen, die Kinder nur des Erwerbs wegen als Erziehungsstellen in ihren Haushalt aufgenommen haben (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1018 und Urteil vom 23. September 1998 XI R 11/98, BStBl II 1999, 154).

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 11/98

    Pflegesätze für Kinderbetreuung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    44 Diesen Leistungen gegenübergestellt hat der BFH als steuerpflichtige Einnahmen Zahlungen an Personen, die Kinder nur des Erwerbs wegen als Erziehungsstellen in ihren Haushalt aufgenommen haben (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1018 und Urteil vom 23. September 1998 XI R 11/98, BStBl II 1999, 154).

    Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, weil es sich um ganz unterschiedliche Pflegeformen handelt, die Pflegefamilie auf der einen Seite, die Betreuung im Heim auf der anderen Seite (vgl. BFH in BStBl II 1999, 133; ebenso Urteil des FG Köln vom 22. September 2010 4 K 478/07, EFG 2011, 311).

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 49/83

    Erziehungsgelder - Steuerfreiheit - Zahlungen von Jugendämtern an Pflegeeltern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Demgemäß hat der Bundesfinanzhof (BFH) die von den Jugendämtern an Pflegeeltern geleisteten Erziehungsgelder oder Pflegegelder als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1984 IV R 49/83, BStBl II 1984, 571).

    Mit der Zahlung der Pflegegelder sei keine vollständige Ersetzung des sachlichen und zeitlichen Aufwands der Pflegeeltern beabsichtigt (BFH-Urteil in BStBl II 1984, 571); Zuwendungen an Pflegeeltern ähnelten in vielerlei Hinsicht Zahlungen, die die leiblichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder ebenfalls steuerfrei erhielten (BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BStBl II 1990, 1018).

  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Demgegenüber wurden Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprachen - wie beispielsweise eine Werkstatt (BFH-Urteile vom 22. Juni 1961 IV 277/59, DB 1961, 1375; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41), ein Lagerraum (BFH-Urteile in DB 1961, 1375; vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208), die Praxisräume einer Sprachpädagogin (BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875), die Notfallpraxis eines Arztes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764) etc. -, nicht als häusliches Arbeitszimmer bezeichnet, sondern als Werkstatt, Lager oder Praxis.
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Demgegenüber wurden Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprachen - wie beispielsweise eine Werkstatt (BFH-Urteile vom 22. Juni 1961 IV 277/59, DB 1961, 1375; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41), ein Lagerraum (BFH-Urteile in DB 1961, 1375; vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208), die Praxisräume einer Sprachpädagogin (BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875), die Notfallpraxis eines Arztes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764) etc. -, nicht als häusliches Arbeitszimmer bezeichnet, sondern als Werkstatt, Lager oder Praxis.
  • BFH, 05.09.1990 - X R 3/89

    Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Dementsprechend hat der BFH in seinem Urteil vom 5. September 1990 (X R 3/89, BStBl II 1991, 389, 390) hinsichtlich der Frage, ob ein im Keller gelegener Archivraum bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils als Hauptraum voll zu berücksichtigen sei, entschieden, dass ein Archiv den Charakter und die Funktion eines Abstellraumes habe.
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 93/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Fahrten zwischen zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Demgegenüber wurden Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprachen - wie beispielsweise eine Werkstatt (BFH-Urteile vom 22. Juni 1961 IV 277/59, DB 1961, 1375; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41), ein Lagerraum (BFH-Urteile in DB 1961, 1375; vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208), die Praxisräume einer Sprachpädagogin (BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875), die Notfallpraxis eines Arztes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764) etc. -, nicht als häusliches Arbeitszimmer bezeichnet, sondern als Werkstatt, Lager oder Praxis.
  • FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07

    Steuerfreie Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, weil es sich um ganz unterschiedliche Pflegeformen handelt, die Pflegefamilie auf der einen Seite, die Betreuung im Heim auf der anderen Seite (vgl. BFH in BStBl II 1999, 133; ebenso Urteil des FG Köln vom 22. September 2010 4 K 478/07, EFG 2011, 311).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92

    Baumängel an Gebäuden des Privatvermögens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 3 K 35/08
    Demgegenüber wurden Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprachen - wie beispielsweise eine Werkstatt (BFH-Urteile vom 22. Juni 1961 IV 277/59, DB 1961, 1375; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41), ein Lagerraum (BFH-Urteile in DB 1961, 1375; vom 19. September 1990 X R 110/88, BStBl II 1991, 208), die Praxisräume einer Sprachpädagogin (BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875), die Notfallpraxis eines Arztes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764) etc. -, nicht als häusliches Arbeitszimmer bezeichnet, sondern als Werkstatt, Lager oder Praxis.
  • BFH, 22.06.1961 - IV 277/59
  • FG Niedersachsen, 25.01.2016 - 3 K 38/15

    Feststellungslast für das Vorliegen von Betriebsausgaben; Steuerfreiheit der

    Der Abzug der Aufwendungen für den Lagerraum war bereits Gegenstand des Klageverfahrens 3 K 35/08 wegen Einkommensteuer 2005 und 2006.
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