Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 13 Abs. 2 GG; § 284 Abs. 1 Nr. 3 AO; § 284 Abs. 3 AO; § 287 Abs. 4 S. 1 AO
Vorlage des Vermögensverzeichnisses des Vollstreckungsschuldners auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde und Bezeichnung des Grundes für seine Forderungen und die Beweismittel bei Verweigerung der Durchsuchung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 284 Abs. 1 Nr. 3
Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung - Verweigerte Durchsuchung; Eidesstattlichen Versicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Durchsuchungsbeschluss oder eidesstattliche Versicherung nach verweigerter Durchsuchung
Papierfundstellen
- EFG 2009, 992
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Eidesstattliche Versicherung; Wohnungsdurchsuchung; Abbruch des Verfahrens; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Wegen der weitergehenden Kritik an der Vorschrift nimmt der Senat auf die Kommentierung von Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO, § 284 Rn. 32 - 39, 199. Lieferung aus 2008, Bezug (a.A. Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 K 1416/08, in juris). - BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
36 So hat die Vollstreckungsbehörde bei Erlass von (grundsätzlich in ihr Ermessen gestellten) Vollstreckungsmaßnahmen - wie der angefochtenen Anordnung - den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57, …und vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52/66, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch BFH Beschluss vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316).
- BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82
Rückforderung von Ausfuhrerstattungen und Währungsausgleichsbeträgen durch das …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52/66, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch BFH Beschluss vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316). - BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet und bei der Auslegung und Anwendung der Normen des einfachen Rechts stets zu beachten (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 9. November 1976 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101, 106). - BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90
Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
36 So hat die Vollstreckungsbehörde bei Erlass von (grundsätzlich in ihr Ermessen gestellten) Vollstreckungsmaßnahmen - wie der angefochtenen Anordnung - den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57, und vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787). - BFH, 07.12.2000 - VII B 206/00
Eidesstattliche Versicherung gem. § 284 AO
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Die Anordnung eines hierzu bestimmten Termins kann mit der Anordnung eines Termins zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 Abs. 1 AO verbunden werden (vgl. BFH Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 VII B 206/00, BFH/NV 2001, 577; …und vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617). - BFH, 12.12.2001 - VII B 318/00
Vollstreckung; eidesstattliche Versicherung
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Die Anordnung eines hierzu bestimmten Termins kann mit der Anordnung eines Termins zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 Abs. 1 AO verbunden werden (…vgl. BFH Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 VII B 206/00, BFH/NV 2001, 577; und vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617).