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   FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08   

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FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08 (https://dejure.org/2009,15078)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2009 - 15 K 366/08 (https://dejure.org/2009,15078)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 15 K 366/08 (https://dejure.org/2009,15078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 13 Abs. 2 GG; § 284 Abs. 1 Nr. 3 AO; § 284 Abs. 3 AO; § 287 Abs. 4 S. 1 AO
    Vorlage des Vermögensverzeichnisses des Vollstreckungsschuldners auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde und Bezeichnung des Grundes für seine Forderungen und die Beweismittel bei Verweigerung der Durchsuchung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 284 Abs. 1 Nr. 3
    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung - Verweigerte Durchsuchung; Eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen verweigerter Durchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsbeschluss oder eidesstattliche Versicherung nach verweigerter Durchsuchung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 992
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08

    Eidesstattliche Versicherung; Wohnungsdurchsuchung; Abbruch des Verfahrens;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Wegen der weitergehenden Kritik an der Vorschrift nimmt der Senat auf die Kommentierung von Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO, § 284 Rn. 32 - 39, 199. Lieferung aus 2008, Bezug (a.A. Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 K 1416/08, in juris).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    36 So hat die Vollstreckungsbehörde bei Erlass von (grundsätzlich in ihr Ermessen gestellten) Vollstreckungsmaßnahmen - wie der angefochtenen Anordnung - den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57, und vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52/66, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch BFH Beschluss vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen und Währungsausgleichsbeträgen durch das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16. März 1971 1 BvR 52/66, 754/66, BVerfGE 30, 292, 316; vgl. auch BFH Beschluss vom 13. August 1985 VII R 28/82, BFHE 144, 316).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet und bei der Auslegung und Anwendung der Normen des einfachen Rechts stets zu beachten (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 9. November 1976 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101, 106).
  • BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90

    Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    36 So hat die Vollstreckungsbehörde bei Erlass von (grundsätzlich in ihr Ermessen gestellten) Vollstreckungsmaßnahmen - wie der angefochtenen Anordnung - den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57, und vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787).
  • BFH, 07.12.2000 - VII B 206/00

    Eidesstattliche Versicherung gem. § 284 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Die Anordnung eines hierzu bestimmten Termins kann mit der Anordnung eines Termins zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 Abs. 1 AO verbunden werden (vgl. BFH Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 VII B 206/00, BFH/NV 2001, 577; und vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617).
  • BFH, 12.12.2001 - VII B 318/00

    Vollstreckung; eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
    Die Anordnung eines hierzu bestimmten Termins kann mit der Anordnung eines Termins zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses nach § 284 Abs. 1 AO verbunden werden (vgl. BFH Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 VII B 206/00, BFH/NV 2001, 577; und vom 12. Dezember 2001 VII B 318/00, BFH/NV 2002, 617).
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