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   FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11   

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FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11 (https://dejure.org/2012,12840)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2012 - 4 V 953/11 (https://dejure.org/2012,12840)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 4 V 953/11 (https://dejure.org/2012,12840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG 2009, § 52a Abs 8 S 2 EStG 2009, § 12 Nr 3 EStG 2009, § 233a AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkend angeordneten Besteuerung von Erstattungszinsen gemäß § 233a AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erfassung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 19. Mai 2011 als Einnahmen aus Kapitalvermögen; Rückwirkende Anwendung einer Gesetzesänderung auf zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses bereits verwirklichte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Besteuerung von im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossenen Erstattungszinsen nach § 233a AO als steuerbare Kapitaleinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Besteuerung von im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossenen Erstattungszinsen nach § 233a AO als steuerbare Kapitaleinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Die Antragsteller sind der Auffassung, die streitigen Erstattungszinsen unterlägen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2010 (VIII R 33/07, BStBl. II 2011, 503) nicht der Einkommensteuer.

    Diese rückwirkende Anwendung der Gesetzesänderung auf zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses bereits verwirklichte Besteuerungstatbestände soll nach Ansicht des Gesetzgebers auch kein Vertrauen der Steuerpflichtigen in die bestehende gesetzlichen Regelungen verletzen, weil bis zur Entscheidung des BFH vom 15. Juni 2010 (VIII R 33/07, BStBl. II 2011, 503), auf die sich die Antragsteller berufen, die Steuerbarkeit von Erstattungszinsen nicht strittig war (vgl. BT-Drucks. 17/3549, Seite 23).

  • FG Düsseldorf, 05.09.2011 - 1 V 2325/11

    Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Nach diesen Grundsätzen stellt die Anwendung der erst seit Dezember des Jahres 2010 rechtlich existenten Norm des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG auf einen zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossenen Veranlagungszeitraum - hier 2009 - eine solche echte Rückwirkung dar (gl.A. FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2011 - 1 V 2325/11 A(E), Haufe-Index 2756863).

    Diese Rechtsposition darf nicht durch ein erst in 2010 in Kraft getretenes Gesetz rückwirkend entzogen werden, selbst wenn die Nicht-Steuerbarkeit der Erstattungszinsen von der Rechtsprechung bislang noch gar nicht erkannt worden war (FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2011 - 1 V 2325/11 A(E), a.a.O.; Rublack, FR 2011, 173; Zimmermann EFG 2011, 651).

  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Denn § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG ist auf Grund seines Wortlautes, seiner Entstehungsgeschichte und seines Zweckes nunmehr wohl seinerseits gegenüber § 12 Nr. 3 EStG als zwingend vorrangige Spezialregelung anzusehen (Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 V 35/11, EFG 2011, 1687; Zimmermann in EFG 2011, 651).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass diese Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sei, weil der Gesetzgeber lediglich eine Gesetzeslage geschaffen habe, die vor einer Rechtsprechungsänderung einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprochen habe (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.12.2010 - 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 V 35/11, a.a.O., zustimmend OFD Rheinland, Kurzinformation ESt Nr. 1/2011 vom 21.02.2011, Haufe-Index 2646330).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl. II 2011, 76 [82]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Denn der Bürger hat einen grundrechtlich verbürgten Anspruch darauf, nur auf Grund solcher Rechtsvorschriften zu Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind und deshalb zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören (vgl. BVerfG vom 03.12.1958 - 1 BvR 488/57, BStBl. I 1959, 68).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts können sich auch aus einer behaupteten Verfassungswidrigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 21.02.1961 - 1 BvR 314/60, BStBl I 1961, 63, und BFH-Beschluss vom 11.06.2003 - IV B 47/03, BStBl. II 2003, 661).
  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass diese Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sei, weil der Gesetzgeber lediglich eine Gesetzeslage geschaffen habe, die vor einer Rechtsprechungsänderung einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprochen habe (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.12.2010 - 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 V 35/11, a.a.O., zustimmend OFD Rheinland, Kurzinformation ESt Nr. 1/2011 vom 21.02.2011, Haufe-Index 2646330).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Falle der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (BFH-Beschluss vom 10.02.1984 - III B 40/83, BStBl. II 1984, 454).
  • BFH, 11.06.2003 - IV B 47/03

    Tarifbegünstigung für gewerbliche Einkünfte in Organschaftsfällen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
    Die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts können sich auch aus einer behaupteten Verfassungswidrigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 21.02.1961 - 1 BvR 314/60, BStBl I 1961, 63, und BFH-Beschluss vom 11.06.2003 - IV B 47/03, BStBl. II 2003, 661).
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