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   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94 (https://dejure.org/1995,25905)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - C-178/94 (https://dejure.org/1995,25905)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - C-178/94 (https://dejure.org/1995,25905)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Erich Dillenkofer, Christian Erdmann, Hans-Jürgen Schulte, Anke Heuer, Werner, Ursula und Trosten Knor gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Nichtumsetzung - Haftung und Schadensersatzpflicht des Mitgliedstaats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    In diesem Zusammenhang weise ich sogleich darauf hin, daß einige der Fragen, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, teilweise denen ähnlich sind, die dem Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 (Brasserie du Pêcheur) und C-48/93 (Factortame III), in denen ich die Schlußanträge ebenfalls heute vortrage, vorgelegt wurden.

    Jedenfalls halte ich es im Hinblick darauf, daß diese Gesichtspunkte bereits in den erwähnten, ebenfalls heute vorgetragenen Schlußanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 (Brasserie du Pêcheur) und C-48/93 (Factortame III) von mir ausführlich dargelegt worden sind, für angebracht und ausreichend, insoweit auf diese Schlußanträge zu verweisen, womit jedoch ihre Erheblichkeit für die Lösung des vorliegenden Falles nicht geschmälert werden soll.

    ( 8 ) Zu den Besonderheiten des Falles Francovich sowie zur Grundlage und Tragweite des Grundsatzes der Verantwortlichkeit und der Haftung des säumigen Mitgliedstaats, wie sie sich aus diesem Urteil ergeben, verweise ich auf meine Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 (Brasserie du Pêcheur) und C-48/93 (Factortame III), die ich ebenfalls heute vortrage, insbesondere die Nummern 15 bis 22.

    Allgemeiner und zur Vertiefung der Frage des Kausalzusammenhangs vgl. die bereits erwähnten, heute vorgetragenen Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, insbesondere die Nummern 97 bis 100.

    ( 26 ) Zur Offenkundigkeit und Schwere des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht vgl. Nummern 74 bis 84 der Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93.

  • EuGH, 26.02.1976 - 52/75

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    ( 23 ) Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 12).

    ( 25 ) Urteil vom 26. Februar 1976, a. a. O. , Randnr. 14.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    Ist es Zielsetzung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, den einzelnen Pauschalreisenden über die innerstaatlichen Umsetzungsbestimmungen das individuelle Recht auf Sicherstellung gezahlter Beträge und der Rückreisekosten im Insolvenzfall des Reiseveranstalters zu verleihen (vgl. Randnr. 40 des Urteils des Gerichtshofes vom 19. November 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich, Slg. 1990, I-5357)?.

    ( 2 ) Urteil vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Slg. 1991, I-5357).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    Hätte die Bundesrepublik Deutschland angesichts des "Vorkasse-Urteils" des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 (BGHZ 100, 157; NJW 86, 1613) ganz auf eine normative Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie verzichten dürfen?.

    ( 5 ) BGHZ 100, 157.

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    Herr und Frau Dillenkofer (Rechtssache C-178/94), Herr Erdmann (Rechtssache C-179/94), Herr Schulte (Rechtssache C-188/94), Frau Heuer (Rechtssache C-189/94) und Herr Knor (Rechtssache C-190/94) buchten im ersten Halbjahr 1993 Pauschalreisen und zahlten bereits bei der Buchung, um den Skonto von 3 % zu erhalten, den gesamten Reisepreis (Dillenkofer, Schulte, Heuer und Knor) oder jedenfalls die verlangte Anzahlung (Erdmann).

    ( 16 ) Z. B. könnte Herr Erdmann (Rechtssache C-179/94), der nur 10 % des gesamten Reiscpreiscs angezahlt hatte, bei dieser Betrachtungsweise keinen Ersatz für den ihm entstandenen Schaden erhalten, und zwar eben deshalb, weil die Richtlinie es erlaubte, daß der einzelne im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses das Risiko des Verlustes der geleisteten Anzahlung übernimmt.

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 191/85

    Benachteiligung des Reisenden bei vorzeitiger Zahlung des Reisepreises;

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    Hätte die Bundesrepublik Deutschland angesichts des "Vorkasse-Urteils" des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1987 (BGHZ 100, 157; NJW 86, 1613) ganz auf eine normative Umsetzung des Artikels 7 der Richtlinie verzichten dürfen?.

    ( 4 ) NJW 1986, 1613 ff.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    ( 9 ) Diese drei Voraussetzungen, die der Gerichtshof im Urteil Francovich (Randnr. 40) aufgestellt hat, sind jedoch hier wörtlich so wiedergegeben, wie sie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Sig. 1994, I-3325, Randnr. 27) und auch im Urteil vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Sig. 1993, I-6911, Randnr. 22 f.) wiederholt und zusammengefaßt hat.
  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    ( 15 ) Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    ( 9 ) Diese drei Voraussetzungen, die der Gerichtshof im Urteil Francovich (Randnr. 40) aufgestellt hat, sind jedoch hier wörtlich so wiedergegeben, wie sie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Sig. 1994, I-3325, Randnr. 27) und auch im Urteil vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Sig. 1993, I-6911, Randnr. 22 f.) wiederholt und zusammengefaßt hat.
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-178/94
    ( 20 ) Vgl. für eine Anwendung dieses Grundsatzes in der Rechtsprechung zu Artikel 215 u. a. Urteil vom 14. Juli 1967 in den verbundenen Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66 (Kampffmcycr/Kommission, Slg. 1967, 331, 355 ff.), und Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78 (Ircks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.07.1967 - 5/66

    Kampffmeyer u.a. / Kommission EWG

  • EuGH, 08.10.1996 - C-190/94

    Nichtumsetzung von Richtlinien in der dafür vorgesehenen Frist; Nichtumsetzung

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