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   Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80 (https://dejure.org/1982,12222)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.03.1982 - 206/80 (https://dejure.org/1982,12222)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. März 1982 - 206/80 (https://dejure.org/1982,12222)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Orlandi Italo e Figlio und andere gegen Ministero del commercio con l'estero.

    Stellung einer Kaution als Voraussetzung für die Vorausbezahlung von Einfuhren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80
    In der Randnummer 20 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80 (Casati) hat der Gerichtshof diese Feststellung im wesentlichen wiederholt.
  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80
    Der Gerichtshof hat den Zweck des Artikels 106 in der Rechtssache 7/78 (Thompson, Slg. 1978, 2247, 2275, Randnr. 24 der Entscheidungsgründe) in einer weit gefaßten Formulierung wie folgt umschrieben:.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80
    Zwar möchte ich hier meine Ansicht bekräftigen, daß ein einziger Rechtsetzungsakt oder Rechtszustand verschiedene Fragen aufwerfen kann, die nach zwei oder mehr Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu prüfen sind; diese Bestimmungen "können [aber] unterschiedlicher Art sein, [weshalb] es notwendig [ist], die jeweiligen Anwendungsbereiche dieser Bestimmungen voneinander zu unterscheiden" (Rechtssache 74/76, Ianelli/Meroni, Slg. 1977, 557, 575; siehe auch Rechtssache 91/78 Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1979, 935, 953).
  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80
    Zwar möchte ich hier meine Ansicht bekräftigen, daß ein einziger Rechtsetzungsakt oder Rechtszustand verschiedene Fragen aufwerfen kann, die nach zwei oder mehr Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu prüfen sind; diese Bestimmungen "können [aber] unterschiedlicher Art sein, [weshalb] es notwendig [ist], die jeweiligen Anwendungsbereiche dieser Bestimmungen voneinander zu unterscheiden" (Rechtssache 74/76, Ianelli/Meroni, Slg. 1977, 557, 575; siehe auch Rechtssache 91/78 Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1979, 935, 953).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80

    Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80
    So wurde zum Beispiel in der Rechtssache 20/64 (Albatros/Sopéco, Slg. 1965, Heft 3, S. 1, 8) und in einer Reihe von späteren Entscheidungen verfahren, die ich in meinen Schlußanträgen vom 9. Juli 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia/Novello) aufgeführt habe.
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