Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4487
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Geltl

    Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Insider-Geschäfte und Insider-Informationen - Amtsniederlegung des Vorsitzenden - Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft - Eventuelle Berücksichtigung verschiedener dem Eintritt des Ereignisses ...

  • EU-Kommission

    Geltl

    Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Insider-Geschäfte und Insider-Informationen - Amtsniederlegung des Vorsitzenden - Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft - Eventuelle Berücksichtigung verschiedener dem Eintritt des Ereignisses ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ad-hoc-Mitteilung auch über Zwischenschritte eines kursrelevanten Vorgangs als Insider-Information, hier: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden von Daimler ("Geltl")

  • Betriebs-Berater

    Generalanwalt plädiert für frühzeitige Insider-Information

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Ad-hoc-Publizitätspflicht bezüglich einzelner Tatsacheninformationen bei zeitlich gestrecktem Vorgang

Kurzfassungen/Presse (3)

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.03.2012)

    Insider-Informationen: Aktionäre gestärkt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Generalanwalt plädiert für frühzeitige Insider-Information

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Frühzeitige Veröffentlichung von Insider-Informationen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generalanwalt plädiert für frühere Ad-hoc-Mitteilung: Insiderinformationen sollen schneller veröffentlicht werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 72
  • ZIP 2012, 615
  • DB 2012, 905
  • NZG 2012, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673, Randnr. 38), und vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande (C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    6 - Urteil vom 23. Dezember 2009 (C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-384/02

    Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    37, 47, 61 und 62), in dem die bereits in den Urteilen vom 10. Mai 2007, Georgakis (C-391/04, Slg. 2007, I-3741, Randnr. 38), und vom 22. November 2005, Grøngaard-Bang (C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2007 - C-391/04

    Georgakis - Richtlinie 89/592/EWG - Insidergeschäfte - Begriffe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    37, 47, 61 und 62), in dem die bereits in den Urteilen vom 10. Mai 2007, Georgakis (C-391/04, Slg. 2007, I-3741, Randnr. 38), und vom 22. November 2005, Grøngaard-Bang (C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673, Randnr. 38), und vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande (C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-628/13

    Lafonta

    Hierzu ist festzustellen, dass die Leitlinien rechtlich nicht verbindlich sind, nicht angeführt werden können, um von den Bestimmungen der Richtlinien 2003/6 und 2003/124 abzuweichen, und überdies vor den Urteilen Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806) und Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) veröffentlicht wurden.

    5 - Vgl. Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 - Vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 34).

    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 52) und Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 25).

    14 - Vgl. Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 52).

    15 - Die erste Voraussetzung ist vom Gerichtshof im Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) ausgelegt worden und ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens.

    16 - Der Gerichtshof hat in Rn. 48 des Urteils Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) den Begriff "Konkretheit" verwendet.

    22 - Vgl. entsprechend Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 46).

    23 - In Nr. 73 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Geltl (C-19/11, EU:C:2012:153) führt Generalanwalt Mengozzi aus, dass "[d]ie Richtlinie 2003/124 [...] lediglich die Mindestvoraussetzungen auf[stellt], bei deren Fehlen eine Information nicht als präzise angesehen werden kann, und ... weder für die Auslegung des Ausdrucks "hinreichende Wahrscheinlichkeit" eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts des betreffenden Umstands [verlangt,] noch, dass die Information so präzise ist, dass sie sichere oder fast sichere Schlussfolgerungen über mögliche Auswirkungen auf die Kurse der fraglichen Finanzinstrumente oder der damit verbundenen derivativen Finanzinstrumente zulässt".

    25 - Vgl. entsprechend Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 47).

    In diesem Erwägungsgrund heißt es weiter: "Eine solche Prüfung sollte auch die möglichen Auswirkungen der Information in Betracht ziehen, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesamttätigkeit des Emittenten, der Verlässlichkeit der Informationsquelle und sonstiger Marktvariablen, die das entsprechende Finanzinstrument oder unter den gegebenen Umständen damit verbundene derivative Finanzinstrument beeinflussen dürften." Vgl. in diesem Sinne auch Rn. 55 des Urteils Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht