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   KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08   

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https://dejure.org/2008,8412
KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08 (https://dejure.org/2008,8412)
KG, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 W 100/08 (https://dejure.org/2008,8412)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 W 100/08 (https://dejure.org/2008,8412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verfahren der Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 16a; ; AdWirkG § 2; ; AdWirkG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; FGG § 16a; AdWirkG § 2; AdWirkG § 3
    Anforderungen an die Sachaufklärung im Verfahren der Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 588
  • FGPrax 2009, 64
  • FamRZ 2009, 1603
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
    Zur Anerkennungsfähigkeit eines in Guatemala abgeschlossenen Adoptionsvertrags (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 W 369/05 - OLGReport 2006, 845 = JAmt 2006, 356 = FamRZ 2006, 1405 = FGPrax 2006, 255).

    Der Senat hob die Entscheidung des Landgerichts mit Beschluss vom 4. April 2006 (1 W 369/05 -, OLGReport 2006, 845 = JAmt 2006, 356 = FamRZ 2006, 1405 = FGPrax 2006, 255) auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, u.a. weil die Art der Adoption (Dekret- oder Vertragsadoption) nicht genügend aufgeklärt worden war.

    Zutreffend hat das Landgericht im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 4. April 2006 (a.a.O.) die Vorlage des in der notariellen Urkunde vom 14. März 2001 erwähnten notariellen Beschlusses vom 13. März 2001 zur Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit der in G erfolgten Adoption für erforderlich gehalten.

    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluss vom 4. April 2006 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass von § 16a FGG nicht nur die Entscheidung eines Richters, sondern auch der Ausspruch der Adoption durch eine ausländische Behörde erfasst wird, sofern die Behörde nach ihrer Funktion und dem angewandten Verfahren einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vergleichbar ist.

    Auch ein solcher Vertrag kann gemäß § 16a FGG anerkannt werden, wenn zu seiner Wirksamkeit eine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung erforderlich ist, die erst nach Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer Kindeswohlprüfung erteilt wird (Senat, Beschluss vom 4. April 2006, a.a.O., m.w.N.).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. April 2006 (a.a.O.) festgestellt, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann.

  • KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05

    Erbrecht: Pflichten eines Erben im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Erben

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
    Allerdings werden die Beteiligten durch den Amtsermittlungsgrundsatz nicht von ihrer Pflicht entbunden, ihrerseits an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 W 159/05 -, NJW-RR 2005, 1677).
  • LG Berlin, 05.02.2008 - 83 T 206/06
    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
    hat der 1. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde vom 27. Februar 2008 gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2008 - 83 T 206/06 - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Sieveking, die Richterin am Kammergericht Dr. Rasch und den Richter am Kammergericht Müller am 2. Dezember 2008 beschlossen: .
  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
    Versäumt ein Beteiligter die ihm obliegende Verfahrensförderung, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass eine weitere Ermittlungspflicht des Gerichts entfällt und die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durchgreift (BayObLG, NJW-RR 2002, 726).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2017 - 17 UF 265/16

    Auslandsadoption: Anerkennung einer thailändischen Adoptionsentscheidung

    Unabdingbares Erfordernis eines derartigen Umwandlungsausspruchs ist, dass die leiblichen Eltern des anzunehmenden Kindes nicht nur mit der Adoption als solcher einverstanden sind, sondern gerade einer "Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung" zugestimmt haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 1499 ff., Rn. 16 ff.; KG, KGR 2009, 205 ff. m.w.N. LG Frankfurt/M., B. v. 03.09.2004 - 2/09 T 31/04, juris. Weitzel in: Reinhardt/Kemper/Weitzel, Adoptionsrecht, 2. A., § 3 AdWirkG, Rn. 6).
  • LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • LG Dortmund, 19.11.2009 - 9 T 383/09

    Keine Anerkennung eines tunesischen Adoptionsurteils wegen entgegenstehender

    Das Amtsgericht Hamm blieb daher lediglich für den Fall des Vorliegens neuer Tatsachen und Beweise zu einer sachlichen Änderung der bereits ergangenen Entscheidungen befugt (vgl. OLG Hamm NJW 1970, 2118; KG NJW-RR 2009, 588).
  • LG Potsdam, 11.11.2010 - 5 T 447/10
    Seine Entsprechung findet dies für das gerichtliche Verfahren in Art. 243 Abs. 2 ZGB Guatemala (vgl. KG FamRZ 2009, 1603 m. w. N.).
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