(1) Auf Antrag stellt das Familiengericht fest, ob eine Annahme als Kind im Sinne des § 1 Absatz 1 anzuerkennen oder wirksam und ob das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Eltern durch die Annahme erloschen ist.
(2) In den Verfahren auf Anerkennungsfeststellung gemäß § 1 Absatz 2 kann der Antrag nicht zurückgenommen werden.
(3) 1Im Falle einer anzuerkennenden oder wirksamen Annahme ist zusätzlich festzustellen,
2Von der Feststellung nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn gleichzeitig ein Umwandlungsausspruch nach § 3 ergeht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) vom 12.02.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) | 12.02.2021 | |
| 31.03.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien | 19.03.2020 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
wirkungen § 6Zuständigkeit und Verfahren § 7Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption § 8Bericht § 9Übergangsvorschrift
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Rechtsprechung zu § 2 AdWirkG
465 Entscheidungen zu § 2 AdWirkG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 25.03.2024 - 1 UF 266/23
Verfahrensbeistand im Anerkennungsverfahren nach AdWirkG
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 9 UF 642/20
Wirkungen der fehlenden Anerkennung einer internationalen Adoption
- BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 30.16
Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
Rechtliche Gleichstellung des Angenommenen mit einem leiblichen Kind des ...
- VG Köln, 16.04.2014 - 10 K 3084/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 1 UF 265/17
Nicht-Anerkennung ausländischer Adopitonsentscheidung im Verfahren nach § 2 ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 2 AdWirkG verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)