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   KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15 - 141 AR 192/15   

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https://dejure.org/2015,15594
KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15 - 141 AR 192/15 (https://dejure.org/2015,15594)
KG, Entscheidung vom 04.05.2015 - 1 Ws 20/15 - 141 AR 192/15 (https://dejure.org/2015,15594)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 1 Ws 20/15 - 141 AR 192/15 (https://dejure.org/2015,15594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 412 StPO, § 78b Abs 3 StGB
    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des Berufungsverfahrens nach Verwerfung des Einspruchs durch das Eingangsgericht wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug nach Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl gem. § 312 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 412; StGB § 78b Abs. 3
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug nach Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl gem. § 312 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Denn auch ein Prozessurteil nach § 412 StPO, wie es hier ergangen ist, entfaltet die hemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB (vgl. allgemein BGHSt 32, 209; OLG Köln VRS 54 (1978), 360 betreffend § 74 Abs. 2 OWiG; LK-Schmid a.a.O., § 78b Rdn. 14 ausdrücklich betreffend § 412 StPO).
  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Beginn der Verjährungsfrist beim Betrug (vgl. BGH wistra 2004, 228; LK-Schmid, StGB 12. Aufl., § 78a Rdn. 5; jeweils m.w.N.) spricht alles dafür, dass die Tat schon vorher, nämlich am 18. August 2006 (Datum der Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen) vollendet und im Sinne des § 78a StGB beendet war.
  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Diese Handhabung entspricht, soweit ersichtlich, einhelliger Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 36, 139; KG a.a.O.; LR-Gössel, StPO 26. Aufl., § 412 Rdn. 47 f. m.w.N.; der gegenteilige Standpunkt des OLG Düsseldorf NStZ 1988, 290 m. abl. Anm. Meyer-Goßner ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat bereits entschieden, dass die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage in der Regel nicht geboten ist, wenn das Berufungsverfahren allein die Frage zum Gegenstand hat, ob das Eingangsgericht den Einspruch gegen den Strafbefehl zu Recht nach § 412 StPO verworfen hat (StRR 2013, 101 m. zust. Anm. Deutscher).
  • KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12

    Keine Pflichtverteidigerbestellung wegen Auskunftsrechts des unverteidigten

    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel erst eine Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe Anlass für die Bestellung eines Verteidigers (vgl. KG NStZ-RR 2013, 116; Senat, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Ws 25/14 -).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 5 Ss 431/87
    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Diese Handhabung entspricht, soweit ersichtlich, einhelliger Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 36, 139; KG a.a.O.; LR-Gössel, StPO 26. Aufl., § 412 Rdn. 47 f. m.w.N.; der gegenteilige Standpunkt des OLG Düsseldorf NStZ 1988, 290 m. abl. Anm. Meyer-Goßner ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt).
  • OLG Bremen, 05.03.2014 - 1 Ws 25/14
    Auszug aus KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts gibt in der Regel erst eine Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe Anlass für die Bestellung eines Verteidigers (vgl. KG NStZ-RR 2013, 116; Senat, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 Ws 25/14 -).
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