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   KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19   

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KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19 (https://dejure.org/2021,6142)
KG, Entscheidung vom 05.02.2021 - 6 U 68/19 (https://dejure.org/2021,6142)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 6 U 68/19 (https://dejure.org/2021,6142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinn sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, Rn. 15, juris).

    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, Rn. 15, juris), Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 -, Rn. 17, juris).

    Zweifel im Sinne der Regelung in § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, Rn. 15, juris, m. w. Nachw.).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH, Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, BGHZ 159, 254-263, Rn. 16, juris).

    Es genügt, wenn dem Berufungsgericht auf Grund konkreter Anhaltspunkte in einer rational nachvollziehbaren Weise "vernünftige" Zweifel kommen, d. h. Bedenken, die so gewichtig sind, dass sie nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 199/03 -, BGHZ 159, 245-254 = NJW 2004, 2825 ff., juris, Rn. 13; Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, BGHZ 159, 254-263 = NJW 2004, 2828 ff, juris, Rn. 19).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, Rn. 15, juris), Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 -, Rn. 17, juris).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    a) Der Senat berücksichtigt dabei, dass es sich bei der Berufungsinstanz auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz handelt, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles, besteht (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 -, Rn. 20, juris m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 1876 ff. m. w. Nachw., Rn. 9, juris).
  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Es genügt, wenn dem Berufungsgericht auf Grund konkreter Anhaltspunkte in einer rational nachvollziehbaren Weise "vernünftige" Zweifel kommen, d. h. Bedenken, die so gewichtig sind, dass sie nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 199/03 -, BGHZ 159, 245-254 = NJW 2004, 2825 ff., juris, Rn. 13; Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 230/03 -, BGHZ 159, 254-263 = NJW 2004, 2828 ff, juris, Rn. 19).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Erst wenn und soweit er sich davon überzeugt hat, dass die Aussage des Zeugen glaubhaft und der Zeuge persönlich glaubwürdig ist, darf er die von dem Zeugen bekundeten Tatsachen seinem Urteil zugrunde legen (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 33. Aufl., vor § 373 Rdnr. 14; BGH NJW 1991, 3284 = VersR 1991, 924 f - zitiert nach juris: Rdnr. 16).
  • BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem im Zuge der Ausführung von

    Auszug aus KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19
    Auch bei verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen können sich solche Anhaltspunkte aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als die Vorinstanz (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16 -, Rn. 16, juris).
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