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   KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1)   

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https://dejure.org/2008,11030
KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
KG, Entscheidung vom 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines eigenen Schadensersatzanspruches bei der Verletzung eines haushaltsführenden Ehegatten wegen Vermehrung seiner eigenen Bedürfnisse nach §§ 842, 843 BGB; Einordnung der Führung eines Haushaltes als eine durch das Gesetz geschützte wirtschaftlich sinnvolle ...

  • Judicialis

    BGB § 842; ; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 1; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 1; ZPO § 287
    Eigener Schadensersatzanspruch des haushaltsführenden Ehegatten wegen Beeinträchtigung bei der Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Derartige Zahlungen muss sich der Geschädigte auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (vgl. BGH, NJW 1985, 735; Küppersbuch, a.a.O., Rn. 212 f. m.w.N.; zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 843 BGB, Rn. 9).

    Im Rahmen des § 287 ZPO kommt eine Abgrenzung zwischen ersatzfähigem Mehrbedarf und einem Unterhaltsschaden nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen in Betracht (vgl. BGH, NJW 1985, 735).

    (4) Auf diesen grundsätzlich gerechtfertigten Schadensersatzbetrag muss sich der Kläger die Hälfte der an ihn wegen des Unfalls geleisteten Zahlungen der Unfallversicherung anrechnen lassen, denn zwischen diesen Leistungen und dem verlangten Schadensersatz besteht eine inhaltliche und zeitliche Kongruenz, sofern auch für Familienangehörige gearbeitet wird (vgl. BGH, NJW 1985, 735; auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 212, 602 Nr. 5 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Diese legen die Möglichkeit von Spätschäden durchaus nahe (vgl. etwa BGH, NJW 2001, 1431 = DAR 2001, 156 = VersR 2001, 874 = NZV 2001, 167).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Der geltend gemachte Zeitaufwand der Ehefrau bei Krankenbesuchen ist nicht erstattungsfähig (BGH, VersR 1989, 188; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 249 BGB, Rn. 9; Küppersbuch, Ersatzansprüche bei Personenschaden; 8. Aufl. 2004, Rn. 238).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Die Entscheidung des BGH vom 27. Juni 2006 (NJW 2006, 3565) betrifft die Kongruenz von Pflegegeld und Sozialhilfeleistungen, diejenige vom 15. Juni 2004 (NJW 2004, 2892) den Anspruch eines vierjährigen Kindes, das Pflegeleistungen der Mutter erhalten hat, Schadensersatzrente trotz Zahlung eines Pflegegeldes.
  • KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03

    Haftung und Schadenersatz bei Radfahrerunfall: Zulässige Benutzung eines

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Der Senat zieht hierbei grundsätzlich, dem BGH folgend, im Rahmen von § 287 ZPO die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann: Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, heran (vgl. Senat, MDR 2004, 1235 = DAR 2004, 699; vgl. auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 189 ff.).
  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Die Entscheidung des BGH vom 27. Juni 2006 (NJW 2006, 3565) betrifft die Kongruenz von Pflegegeld und Sozialhilfeleistungen, diejenige vom 15. Juni 2004 (NJW 2004, 2892) den Anspruch eines vierjährigen Kindes, das Pflegeleistungen der Mutter erhalten hat, Schadensersatzrente trotz Zahlung eines Pflegegeldes.
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Sodann ist die Arbeitszeit festzusetzen, die objektiv für die Fortsetzung der Haushaltsführung im bisherigen Umfang erforderlich ist (vgl. KG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 -, juris, Absatz-Nr. 31).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Da der Kläger jedoch nur Mehrbedarf wegen seines eigenen Ausfalls im Haushalt geltend macht und das Haus in diesem Zeitraum von seiner damaligen Freundin bewohnt wurde, ist ein ersatzfähiger Haushaltsführungsbedarf des Klägers während seiner Krankenhausaufenthaltes nicht ersichtlich (vgl. KG, Urteil vom 5.6.2008 - 12 U 188/04).
  • KG, 15.01.2015 - 22 U 68/11

    Verkehrsunfallhaftung: Feststellung einer Halswirbelsäulen-Distorsion durch

    Die Klägerin hätte zunächst ihren vor dem Unfall im Haushalt tatsächlich geleisteten Aufwand konkret unter Beweisantritt darzulegen gehabt (vgl. Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 7. Aufl., S. 52 zu 3.1.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 186; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 StVG Rn. 15; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 842 BGB Rn. 113; OLG Celle mit Urteil vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 - OLGR Celle 2007, 585 [zu II.3.]; KG mit Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 - NJOZ 2008, 4695, 4696 [zu C.I.1.]; KG mit Urteil vom 04. Mai 2006 12 U 42/05 - KGR Berlin 2006, 749 [zu II.3.a)]).
  • OLG Celle, 06.05.2009 - 3 U 294/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Voraussetzungen

    Tabellenwerke wie dasjenige, auf das die Klägerin sich stützt, beinhalten stets nur Durchschnittswerte aus einer Vielzahl von Fällen, weshalb es in der Praxis erforderlich ist, die dabei erzielten Ergebnisse anhand der Besonderheiten des Einzelfalls zu plausibilisieren und ggf. zu korrigieren (BGH, Urteil vom 29. März 1988 - VI ZR 87/87, BGHZ 104, 113 ff.. KG, Urteil vom 5. Juni 2008, 12 U 188/04, KGR 2008, 860).
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