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   KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98   

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https://dejure.org/2001,4219
KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98 (https://dejure.org/2001,4219)
KG, Entscheidung vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98 (https://dejure.org/2001,4219)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 8 U 5875/98 (https://dejure.org/2001,4219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete von Werbeflächen; Mietzahlung; Rückständige Miete; Verrechnung; Tilgungsbestimmung; Mietminderung; Sanierung; Geruchsbelästigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietmangel; feste Minderungsquote für Dauer umfangreicher Bauvorhaben;

  • Judicialis

    BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 537; ; BGB § 541 a; ; BGB § 541 b; ; BGB § 545 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92 Absatz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Mietzinses bei gewerblich vermietetes Gebäude wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung wegen Baulärms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Baugerüst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baugerüst, Baulärm und Bauschmutz begründen Mietminderungsanspruch - Bei umfangreichen Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen kann die Miete um bis zu 40 Prozent gemindert werden

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 08.03.1996 - 64 S 357/95

    Mietminderung bei Beeinträchtigung der Nutzung durch Ausbau des Dachgeschosses

    Auszug aus KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98
    Diese Quote wird auch dann zuerkannt, wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starke Lärm- und Geräuschstörungen stattfinden, weil der Mieter nie sicher sein kann, dass er für einen bestimmten voraussehbaren Zeitraum von solchen Beeinträchtigungen verschont bleibt (Amtsgericht Hamburg in WM 1987, 272, LG Berlin in ZMR 1996, Sonderdruck X Urteil vom 8. März 1996, 64 S 357/95).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85

    "Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Familiennamen

    Auszug aus KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98
    Diese Quote wird auch dann zuerkannt, wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starke Lärm- und Geräuschstörungen stattfinden, weil der Mieter nie sicher sein kann, dass er für einen bestimmten voraussehbaren Zeitraum von solchen Beeinträchtigungen verschont bleibt (Amtsgericht Hamburg in WM 1987, 272, LG Berlin in ZMR 1996, Sonderdruck X Urteil vom 8. März 1996, 64 S 357/95).
  • KG, 17.09.2020 - 8 U 1006/20

    Geschäftsraummiete: Mietminderung wegen Lärm von benachbarter Baustelle trotz

    Ein Mieter muss nicht darlegen, wann an welchem Tag zu welcher Stunde welches Geräusch aus welcher Richtung in welcher Lautstärke kam und welches Ausmaß die Verschmutzung täglich einnahm, sondern bei Beeinträchtigungen durch ein Bauvorhaben kann unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausmaßes eine feste Minderungsquote für die Dauer des Bauvorhabens zugesprochen werden (Senat, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98 - juris Rn. 17 m. w. N.; LG München I, Urteil vom 15.11.2018 - 31 S 2182/18 - juris Rn. 40; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, a. a. O. § 536 Rn. 140).
  • LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11

    Umfangreiche Bauarbeiten am Grundstück: 15% Mietminderung angemessen

    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. insoweit KG, GE 2001, 620 f.; LG Köln, WuM 2004, 234).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung -

    Die Dimension der von der Beklagten behaupteten Arbeiten ist mit denjenigen der von ihr herangezogenen Entscheidung des Kammergerichts vom 08.01.2001 (KGR Berlin 2001, 223 - Entkernung und Wiederaufbau mehrerer Etagen, Aufstockung um eine Etage) nicht vergleichbar.
  • LG Berlin, 26.09.2013 - 67 S 251/13

    Keine Mietminderung wegen Kernsanierung des Nachbargebäudes!

    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. insoweit KG, GE 2001, 620 f.; LG Köln, WuM 2004, 234, LG Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11).
  • LG Berlin, 15.01.2019 - 67 S 309/18

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen des durch einen Dritten verursachten Baulärms;

    Eine derartige Schätzung ist aus Gründen der Prozessökonomie gerade bei lange andauernden (Groß-)Bauvorhaben wie dem streitgegenständlichen und zwischen den Mietvertragsparteien streitiger Intensität der damit verbundenen Beeinträchtigungen angezeigt (vgl. KG, Urt. v. 8. Januar 2001 - 8 U 5875/98, KGR 2001, 223, juris Tz. 17).
  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. KG v. 08.01.2001 - 8 U 5875/98, GE 2001, 620; LG Berlin v. 13.03.2013 - 65 S 321/11).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren müssen ggf. auch die Klägerinnen rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U.v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U.v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • KG, 14.03.2002 - 8 U 161/01

    Anspruch auf Mietzinszahlung; Aufrechnungsausschluss; Tilgungsbestimmungen ;

    Der Sachverhalt weicht insoweit auch von dem ab, der dem Urteil des Senats vom 8. Januar 2001 (8 U 5875/98 = GE 2001, 620) zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren müssen ggf. auch die Klägerinnen rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U. v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U. v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren muss ggf. auch die Klägerin rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U. v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U. v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 182/01

    "Saldoklage" bei Ergeben der jeweiligen Forderungen aus den Ausführungen zur

  • LG Berlin, 02.04.2007 - 62 S 82/06

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms bei der Entkernung eines

  • KG, 26.08.2002 - 8 U 181/01

    Kündigung eines Mietvertrags wegen Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.01.2014 - 239 C 218/13

    Mietminderung bei Großbaustelle in der Nachbarschaft

  • LG Berlin, 03.05.2016 - 5 S 9/15

    Totaler Krankenhausvertrag: Darlegungs- und Beweislast für Minderungsansprüche

  • AG Berlin-Mitte, 19.07.2004 - 20 C 106/04
  • AG Berlin-Mitte, 16.09.2013 - 20 C 126/13
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