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   KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15)   

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https://dejure.org/2015,21805
KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
KG, Entscheidung vom 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur inneren Tatseite hinsichtlich der Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens

  • IWW

    § 142 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Anforderungen an die Urteilsgründe; Erforderliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15; StGB § 142 Abs. 1
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallflucht: Vorsätzlich muss sie sein

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatz hinsichtlich eines nicht unerheblichen Schadens nötig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallflucht - nur vorsätzlich!

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (vgl. BGHSt 10, 208, 210).
  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (Thüringer OLG a.a.O.; OLG Köln DAR 2002, 88).
  • OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501; Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Es vermag aber hinsichtlich der subjektiven Tatseite nicht durch Rückschlüsse vom äußeren Tatgeschehen auf die inneren Tatsachen (vgl. BGH NStZ 1991, 400) nachvollziehbar zu machen, welche Vorstellungen die Angeklagte hinsichtlich eines möglicherweise angerichteten Schadens tatsächlich hatte, als sie die Unfallstelle verließ.
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Beim Indizienbeweis müssen die für die Überzeugungsbildung verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten vom Tatrichter gewürdigt werden, damit ersichtlich ist, dass der Schuldbeweis erbracht ist und alle gleich nahe liegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (vgl. BGHSt 12, 311, 315/316; Ott in KK, StPO 7. Aufl., § 261 Rn. 49 m.N.).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501; Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    a) Das Revisionsgericht hat zwar die Beweiswürdigung des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten (BGH NStZ-RR 1998, 15; Gericke in KK, StPO 7. Aufl., § 337 Rn. 29 m. w. N.).
  • KG, 15.02.2000 - 1 Ss 16/00
  • KG, 01.12.1997 - 1 Ss 133/97
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.).
  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.; Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris m.w.N.).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).
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