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   KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01   

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https://dejure.org/2002,10388
KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01 (https://dejure.org/2002,10388)
KG, Entscheidung vom 09.09.2002 - 8 U 159/01 (https://dejure.org/2002,10388)
KG, Entscheidung vom 09. September 2002 - 8 U 159/01 (https://dejure.org/2002,10388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks, sowie Abriss eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes; Rechtswidrige Zuordnung und Nichtigkeit eines Zuordnungsbescheides über Eisenbahnvermögen; Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reichsbahnvermögen

  • Judicialis

    BGB § 553; ; BGB § 556 a; ; BGB § 564 a; ; BGB § 569 a.F.; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 891 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 1; ; SachenRBerG § 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes und des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in West-Berlin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Während das SchuldRAnpG der Überführung vertraglich - in der DDR begründeter - Nutzungsverhältnisse in BGB- konforme Rechtsformen dient, sollen mit dem SachenRBerG bezüglich DDR- spezifischer dinglicher Nutzungsverhältnisse und die aus der mit Billigung staatlicher Stellen baulichen Nutzung fremder Grundstücke entstandenen Rechtverhältnisse an das Recht der BGB angepasst werden (BGH, a.a.O., BGH NJW 1998, 3033).
  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Wenn der Vermieter mit seiner Räumungsklage zugleich das Mietverhältnis kündigen will, dann muss die Klageschrift klar und eindeutig erkennen lassen, dass Gegenstand des Schriftsatzes neben der Prozesshandlung zugleich eine sachlich-rechtliche Willenserklärung ist und, dass mit der Klage nicht nur eine frühere Kündigung verfolgt und durchgesetzt werden soll (Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV, Rn. 24; BGH- NJW-RR 1997, 203).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Für die Klägerin als eingetragene Eigentümerin streitet die gesetzliche Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, dass ihr das Eigentumsrecht an dem Grundstück zusteht (BGH NJW 1980, 1047; Senatsurteil vom 08.09.97- 8 U 4342/96, KG- Report 1998, 276).
  • BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96

    Willkürliche analoge Anwendung von SchuldRAnpG §§ 18 ff in einem

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Die beiden Vorschriften haben abschließenden Charakter (BGH VIZ 1999, 333 für SchuldRAnpG).
  • KG, 10.07.1998 - 7 U 5666/97
    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Auszugehen ist davon, dass es sich hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs um einen positiven Katalog handelt, der grundsätzlich nicht erweitert werden kann und auf Verträge in den alten Bundesländern nicht anwendbar ist (Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Bd. IV, SchuldRAnpG, § 1, Rn 1; Kiethe, SchuldRAnpG, 1999, Einführung, Rn. 42; O.Vossius, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 1996, § 1, Rn. 20; vgl. KG, Urteil vom 10.07.1998 - 7 U 5666/97 -, KG-Report 1999, 323).
  • KG, 08.09.1997 - 8 U 4342/96
    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 159/01
    Für die Klägerin als eingetragene Eigentümerin streitet die gesetzliche Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, dass ihr das Eigentumsrecht an dem Grundstück zusteht (BGH NJW 1980, 1047; Senatsurteil vom 08.09.97- 8 U 4342/96, KG- Report 1998, 276).
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