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   KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17   

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https://dejure.org/2019,49872
KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17 (https://dejure.org/2019,49872)
KG, Entscheidung vom 09.09.2019 - 22 W 93/17 (https://dejure.org/2019,49872)
KG, Entscheidung vom 09. September 2019 - 22 W 93/17 (https://dejure.org/2019,49872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG §§ 58 ff.
    Wiedereintragung einer beendeten Kommanditgesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wiedereintragung einer zuvor im Handelsregister als beendet eingetragenen KG zur vollständigen Beendigung im Rahmen der Nachtragsliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 878
  • MDR 2020, 231
  • FGPrax 2020, 31
  • NZG 2020, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Dies ist vertretbar, weil die Eintragung des Erlöschens nach allgemeiner Meinung nur rechtsbekundend wirkt (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 157 Rdn. 3; Ebenroth/Boujong/Hilmann, HGB, 3. Aufl., § 157 Rdn. 7; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, aaO, § 157 Rdn. 13; im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75 -, juris) und die Gesellschaft weiter durch alle Gesellschafter vertreten wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75 -, juris Rdn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2016 - I-3 Wx 21/15 -, juris Rdn. 19).
  • KG, 31.07.2015 - 22 W 43/15

    Handelsregistersache: Wiedereintragung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Diese hätte aber erfolglos bleiben müssen, weil die Voraussetzung für die Eintragung vom 16. September 2016, nämlich eine entsprechende Anmeldung durch alle Gesellschafter, vorlag und das spätere Auffinden von Vermögensgegenständen, ebenso wie bei den Kapitalgesellschaften, nicht zu einer Unrichtigkeit der Eintragung führt, sondern nur die Notwendigkeit weiterer Liquidationsmaßnahmen auslöst (vgl. zu den Kapitalgesellschaften: Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rdn. 9; Henssler/Strohn/Klöhn, Gesellschaftsrecht, § 157 Rdn. 9; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 157 Rdn. 13).
  • KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18

    Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Die Erklärung vom 8. August 2017 erfüllt dabei nicht nur die formellen Anforderungen nach § 12 Abs. 1 HGB, sondern sie ist auch entsprechend auslegungsfähig (vgl. Senat, Beschluss vom 05. September 2018 - 22 W 53/18 -, juris Rdn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2016 - 3 Wx 21/15

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers der

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Dies ist vertretbar, weil die Eintragung des Erlöschens nach allgemeiner Meinung nur rechtsbekundend wirkt (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 157 Rdn. 3; Ebenroth/Boujong/Hilmann, HGB, 3. Aufl., § 157 Rdn. 7; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, aaO, § 157 Rdn. 13; im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75 -, juris) und die Gesellschaft weiter durch alle Gesellschafter vertreten wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75 -, juris Rdn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2016 - I-3 Wx 21/15 -, juris Rdn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Diese hätte aber erfolglos bleiben müssen, weil die Voraussetzung für die Eintragung vom 16. September 2016, nämlich eine entsprechende Anmeldung durch alle Gesellschafter, vorlag und das spätere Auffinden von Vermögensgegenständen, ebenso wie bei den Kapitalgesellschaften, nicht zu einer Unrichtigkeit der Eintragung führt, sondern nur die Notwendigkeit weiterer Liquidationsmaßnahmen auslöst (vgl. zu den Kapitalgesellschaften: Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rdn. 9; Henssler/Strohn/Klöhn, Gesellschaftsrecht, § 157 Rdn. 9; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 157 Rdn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Auszug aus KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17
    Diese hätte aber erfolglos bleiben müssen, weil die Voraussetzung für die Eintragung vom 16. September 2016, nämlich eine entsprechende Anmeldung durch alle Gesellschafter, vorlag und das spätere Auffinden von Vermögensgegenständen, ebenso wie bei den Kapitalgesellschaften, nicht zu einer Unrichtigkeit der Eintragung führt, sondern nur die Notwendigkeit weiterer Liquidationsmaßnahmen auslöst (vgl. zu den Kapitalgesellschaften: Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rdn. 9; Henssler/Strohn/Klöhn, Gesellschaftsrecht, § 157 Rdn. 9; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 157 Rdn. 13).
  • KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21

    Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators

    (5) Auch aus dem Beschluss des Senates vom 09. September 2019 (22 W 93/17) ergibt sich nichts Anderes.
  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Außerdem ist jedenfalls im Hinblick auf die Rechtsprechung des 22. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 9. September 2019 - 22 W 93/17 - FGPrax 2020, 31) nicht zu erwarten, dass das Registergericht hier die Eintragung der Beteiligten zu 1 und des Nachtragsliquidators im Handelsregister ablehnen wird.
  • KG, 24.09.2020 - 1 W 1347/20

    Löschungsberechtigung mittels Handelsregister bei Registerblattschließung

    Zu der Zeit danach verhält es sich gerade nicht und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Frau Kx ihre Stellung als Liquidatorin inzwischen verloren hatte, vgl. § 147 HS 1 HGB (vgl. KG, 22. ZS, MittBayNot 2020, 369, 370).
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    Außerdem ist jedenfalls im Hinblick auf die Rechtsprechung des 22. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 9. September 2019 - 22 W 93/17 - FGPrax 2020, 31) nicht zu erwarten, dass das Registergericht hier die Eintragung der Beteiligten zu 1 und des Nachtragsliquidators im Handelsregister ablehnen wird.
  • KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines

    (5) Auch aus dem Beschluss des Senates vom 09. September 2019 (22 W 93/17) ergibt sich nichts Anderes.
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