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   KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15   

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https://dejure.org/2015,31100
KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15 (https://dejure.org/2015,31100)
KG, Entscheidung vom 10.09.2015 - 8 U 94/15 (https://dejure.org/2015,31100)
KG, Entscheidung vom 10. September 2015 - 8 U 94/15 (https://dejure.org/2015,31100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 WoEigG, § 19 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch der Miteigentümer auf Unterlassung des Betretens der Gemeinschaftsflächen gegen einen früheren ausgeschiedenen Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsansprüche und Herausgabeansprüche der Miteigentümer nach Einziehung und Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein eigener Räumungsanspruch gegen ausgeschiedenen früheren Eigentümer, Hausverbot nach Entzug des Wohnungseigentums

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 18, 19
    Kein Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer gegen nach Ausübung des Entziehungsrechts ehemaligen Eigentümer auf Unterlassen des Betretens von Gemeinschaftsflächen

  • mietrechtsiegen.de

    Hausverbot gegen ehemaligen Miteigentümer zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoEigG § 18; WoEigG § 19
    Räumungs- und Herausgabeansprüche der Miteigentümer nach Einziehung und Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Räumungsanspruch der Miteigentümer gegen früheren Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    WEG: Kein Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den früheren (Mit-) Eigentümer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Räumungs- und Herausgabeanspruch der Miteigentümer gegen den früheren Eigentümer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Räumungsanspruch der Miteigentümer gegen früheren Eigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Räumungs- und Herausgabeanspruch der Miteigentümer gegen den früheren Eigentümer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer können ohne Vorliegen konkreter Störungen kein Hausverbot gegenüber früherer Miteigentümerin aussprechen - Früherer Entzug des Wohneigentums aufgrund unzumutbaren Verhaltens dabei unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 206
  • MDR 2016, 150
  • NZM 2017, 47
  • ZMR 2015, 956
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2015 - 72 C 105/14

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen massiver Störung des Hausfriedens: Pflicht

    Auszug aus KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
    Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26.02.2015 - 72 C 105/14 -, dessen Gründe hier nicht im Einzelnen vorgetragen sind, steht dem nicht entgegen, da dies nicht rechtskräftig ist.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
    Im Übrigen würde durch das Hausverbot gegenüber den Beklagten in den Kernbereich des Wohnungseigentums der Erwerberin der Wohnung eingegriffen (s. a. BGHZ 157, 322).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Auszug aus KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
    Diese sind mit den vorstehend benannten betroffenen Eigentumsrechten der Erwerberin der Wohnung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu einem für alle möglichst schonenden Ausgleich zu bringen, ohne dass eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird (vgl. BVerfG, ZWE 2009, 438, 441).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
    Von einem Störer kann grundsätzlich nur Unterlassung im Kern gleichartiger Verletzungshandlungen verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.1995 - I ZR 229/93 - WRP 1996, 284, 285).
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus KG, 10.09.2015 - 8 U 94/15
    Dabei besteht eine Vermutung für die erforderliche Wiederholungsgefahr nach der in dem Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung des BGH gerade nicht generell für jede Form der Störung, sondern nur für im Kern gleichartige Verletzungsformen (vgl. auch BGH Urteil v. 16.02.1989 - I ZR 76/87 - juris, Rn. 23).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15

    Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur

    Dieser steht nur dem Erwerber zu, wobei der Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG als Vollstreckungstitel dient (vgl. KG, ZWE 2016, 21, 22; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 19 Rn. 22; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 19 Rn. 46; Timme/Hogenschurz, WEG, 2. Aufl., § 19 Rn. 10; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 19 Rn. 11).

    (1) Allerdings kann nach allgemeiner Ansicht die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Ersteher die Entziehungsklage (§§ 18, 19 WEG) erheben, wenn er dem Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nicht lediglich wegen Zahlungsverzugs entzogen worden ist, den Besitz an dem Sondereigentum belässt (vgl. KG, ZWE 2016, 21, 22; BayObLG, NJW-RR 1999, 452, 453; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 19 Rn. 11; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 19 Rn. 44).

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